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ALLGEMEINE VERKAUFS-UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AIRBAG-WESTE E-PROTECT AIR®, DER ANGEBOTE INFINITY UND REFLEX SOWIE DES E-CALLING-SERVICES

INHALT

  • 1. FESTLEGUNGEN
  • 2. INHALT, VOLLSTÄNDIGKEIT UND GELTUNGSBEREICH
  • 3. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER FUNKTION DER WESTE UND DER SERVICES
  • 4. TARIFBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG DER SERVICES
    • 4.1 Kauf INFINITY
    • 4.2 Abo REFLEX
    • 4.3 Abschluss eines INFINITY-Vertrags nach einem REFLEX-Abo
  • 5. ERÖFFNUNG EINES KUNDENKONTOS UND BESTELLUNG
    • 5.1 Eröffnung des Benutzerkontos
    • 5.2 Bestätigung der Bestellung
  • 6. BEZAHLUNG
  • 7. KOMMUNIKATION UND ELEKTRONISCHER NACHWEIS
  • 8. FUNKTION DER SERVICES
    • 8.1 8.1. Aktivierung, Koppeln des Produkts mit der Anwendung E-Protect Air, Synchronisation und Updates
    • 8.2 Funktion des E-Calling-Services
      • 8.2.1 Voraussetzungen und Vorbedingungen für den E-Calling-Service
      • 8.2.2 Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem E-Calling-Service
  • 9. GARANTIE, KUNDENDIENST, DIAGNOSE UND ZURÜCKSETZEN DES PRODUKTS
    • 9.1 Mängelgewährleistung
    • 9.2 Herstellergarantie für die elektronische Vorrichtung
      • 9.2.1 Sonderbestimmungen für die Herstellergarantie bei einem INFINITY-Vertrag: Garantieausweitung für die elektronische Vorrichtung bei einem INFINITY-Vertrag:
      • 9.2.2 Sonderbestimmungen für die Premium Herstellergarantie bei einem REFLEX-Abo
      • 9.2.3 Gemeinsame Bestimmungen für Herstellergarantien
    • 9.3 Anhang Artikel D 211-2 des Verbraucherschutzgesetzbuchs
    • 9.4 Kundendienst
    • 9.5 Verpflichtende Diagnose des Produkts
      • 9.5.1 Verpflichtende Diagnose im Rahmen des Abschlusses eines REFLEX-Vertrags (Art. 4.2 der AGB)
      • 9.5.2 Verpflichtende Diagnose im Fall des Abschlusses eines INFINITY-Vertrags nach einem REFLEX-Abo (Art. 4.3 der AGB)
      • 9.5.3 Verpflichtende Diagnose im Fall des Weiterverkaufs des Produkts
    • 9.6 Zurücksetzen des Produkts nach einem Auslösen des Airbags
    • 9.7 Geschätzte Lebensdauer der Weste
  • 10. RÜCKTRITTSRECHT
  • 11. PERSONENBEZOGENE DATEN
  • 12. MITTEILUNG DER INFORMATIONEN
  • 13. HÖHERE GEWALT UND UNVORHERSEHBARKEIT
  • 14. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES ONLINE-SHOPS
  • 15. GEISTIGES EIGENTUM
  • 16. SALVATORISCHE KLAUSEL
  • 17. NICHTVERZICHT
  • 18. HILFE – REKLAMATIONEN – KONTAKTDATEN
  • 19. SCHLICHTUNG
  • 20. ANWENDBARES RECHT
  • ANHANG 1 – RÜCKTRITTSFORMULAR
  • ANHANG 2 – DATENSCHUTZERKLÄRUNG IMA

PRÄAMBEL

Das Unternehmen TROPHY entwickelt und vertreibt eine autonome elektronische Airbag-Weste mit dem Namen Airbag-Weste E-Protect Air® über ein Vertragshändlernetz. Die Weste E-Protect Air® ist ein kabelloses entfaltbares Sicherheitssystem für Nutzer von motorisierten Zwei- oder Dreiradfahrzeugen. Die Weste arbeitet gestützt auf einen Algorithmus, der ausgehend von den Informationen der Sensoren der Weste feststellt, ob eine Unfallsituation vorliegt, die das Auslösen des Airbags der Weste rechtfertigt.

Um verwendungsgemäß zu funktionieren und angesichts der eingesetzten elektronischen Vorrichtung muss der Kunde und/oder Nutzer der Airbag-Weste E-Protect Air® zwangsläufig einen INFINITY- oder REFLEX-Vertrag abschließen und die Anwendung E-Protect Air auf einem internetfähigen Smartphone installieren.

Ohne Abschluss eines solchen Vertrags und ohne Synchronisation des Produkts über die Anwendung E-Protect Air ist die Airbag-Weste E-Protect Air® nicht funktionsfähig. Der Airbag kann sich nicht entfalten und nicht den Schutz bieten, für den er konzipiert wurde.

Zu den technischen Aspekten der Funktionsweise der Airbag-Weste E-Protect Air® hat der Kunde das beim Kauf beiliegende und online unter dem Link https://bering-moto.com/de_DE/page/Benutzerhandbucher abrufbare Benutzerhandbuch einzusehen und verpflichtet sich zu dessen Einhaltung. Das Benutzerhandbuch enthält alle technischen und praktischen Informationen zur Airbag-Weste E-Protect Air® sowie alle anwendbaren Benutzungshinweise.

 

1. FESTLEGUNGEN

Im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:

  • Kauf der Weste: bezeichnet den Kauf der Airbag-Weste E-Protect Air® durch den Kunden bei einem Vertragshändler des Unternehmens TROPHY oder bei einem Erstkunden im Fall eines gebrauchten Produkts.
  • Anwendung E-Protect Air: bezeichnet die vom Anbieter entwickelte Anwendung, die unbedingt vom Kunden heruntergeladen werden muss, um die Funktionalitäten des Produkts und der Services nutzen zu können.
  • Kunde: bezeichnet jede volljährige, geschäftsfähige Person, die nicht gewerblich (kaufmännisch, industriell, handwerklich oder freiberuflich) handelt und die Weste bei einem Vertragshändler des Unternehmens TROPHY oder bei einem Kunden im Fall eines gebrauchten Produkts kauft und einen INFINITY- oder REFLEX-Vertrag beim Unternehmen TROPHY abschließt und ggf. vom E-Calling-Service profitiert.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: bezeichnen die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Weste und der Angebote INFINITY bzw. REFLEX sowie ggf. des E-Calling-Services.
  • Elektronische Vorrichtung: bezeichnet das Elektronikgehäuse mit der Systemintelligenz der Weste, der Elektronik, den Kabeln und dem magnetischen Auslösesensor.
  • Vertragshändler: bezeichnet den vom Unternehmen TROPHY zugelassenen Händler, der zum Verkauf der Weste an den Kunden autorisiert ist.
  • Weste: bezeichnet die Airbag-Weste E-Protect Air®.
  • Benutzerhandbuch: bezeichnet das Benutzerhandbuch der Weste, das dem Kunden beim Kauf übergeben wurde und unter dem folgenden Link eingesehen werden kann: https://bering-moto.com/de_DE/page/Benutzerhandbucher Der Kunde verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des Benutzerhandbuchs und dazu, den Nutzer des Produkts auf das Benutzerhandbuch hinzuweisen.
  • INFINITY-Vertrag: bezeichnet den Kauf des smarten Airbag-Services.
  • REFLEX-Abo: bezeichnet den Abschluss eines monatlichen Abos für den smarten Airbag-Service.
  • Partei/Parteien: bezeichnen zusammen Anbieter und Kunden bzw. einzeln den Anbieter oder den Kunden.
  • Produkt: bezeichnet die Weste und den smarten Airbag-Service nach Annahme eines INFINITY- oder REFLEX-Angebots.
  • Services: bezeichnen zusammenfassend den smarten Airbag-Service und den E-Calling-Service gemäß den nachstehenden Festlegungen.
  • Smarter Airbag-Service: bezeichnet den Service und die Funktionalitäten, die es der Weste auf der Grundlage der von den Sensoren der Weste übermittelten und vom Algorithmus als Unfallsituation erkannten Informationen erlauben, auszulösen und sich zu entfalten. Der Airbag-Service gilt für eine bestimmte, über die Seriennummer identifizierte Weste.
  • E-Calling-Service: bezeichnet den Service, der die Bereitstellung einer Hilfeleistung nach Auslösen der Weste möglich macht. Der E-Calling-Service ist an eine bestimmte, durch die Seriennummer identifizierte Weste gebunden.
  • Online-Shop: bezeichnet die Website store.bering.fr/de_DE/ des Unternehmens TROPHY, über die der Kunde die INFINITY- oder REFLEX-Verträge abschließt bzw. den E-Calling-Service gemäß den in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Modalitäten nutzt.
  • Nutzer: bezeichnet die volljährige, geschäftsfähige Person, die die Weste letztendlich nutzt und trägt.
  • Anbieter: bezeichnet das Unternehmen TROPHY, vereinfachte Aktiengesellschaft mit Sitz in 1, avenue Eiffel, 78420 Carrières-sur-Seine (Frankreich), Eintrag ins Handels- und Firmenregister Versailles unter der Nummer 538 081 860, USt-IdNr. FR13538081860.

 

2. INHALT, VOLLSTÄNDIGKEIT UND GELTUNGSBEREICH

2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Konditionen und Modalitäten der Services durch den Anbieter fest, die für die Funktion der vom Kunden beim Vertragshändler erworbenen Weste erforderlich sind, sowie die Garantiebedingungen für das Produkt.

2.2. 2.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kunden über den Online-Shop store.bering.fr/de_DE/ beim Anbieter.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Online-Shop store.bering.fr/de_DE/ einsehbar und haben ggf. Vorrang vor jeder anderen Version oder jeglichem entgegenlautenden Schriftsatz.


Vor der Aufgabe einer Bestellung hat der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Aufgabe einer Bestellung über den Online-Shop gilt als vorbehaltlose Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.

In dieser Hinsicht gelten sie für ihn gemäß den Bestimmungen von Art. 1119 des frz. Code Civil. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen für die Beziehungen zwischen Kunde/Nutzer und Anbieter.

2.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Die für Bestellungen anwendbare Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version im Online-Shop. Sie sind vom Moment der Online-Stellung an anwendbar.

2.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht für den Kauf einer Weste durch den Kunden bei einem Vertragshändler anwendbar. Der Kauf der Weste bei einem Vertragshändler unterliegt rechtmäßig und ausschließlich den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des besagten Vertragshändlers. In dieser Hinsicht kann der Kunde ggf. abhängig von den Kaufmodalitäten der Weste sein Rücktrittsrecht direkt gegenüber dem Vertragshändler ausüben, unbeschadet der Ausübung seines Rücktrittrechts gegenüber dem Anbieter bezüglich des Abschlusses eines INFINITY- bzw. REFLEX-Vertrags.

 

3. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER FUNKTION DER WESTE UND DER SERVICES

3.1. Das Airbag-System der Weste ermöglicht den Schutz des Westenträgers durch einen Airbag, der auslöst und sich entfaltet, sobald eine Unfallsituation erkannt wird. Die Weste ermöglicht die Linderung des vom Nutzer erfahrenen Aufpralls bei Stößen, schließt Verletzungen jedoch nicht aus.

Die Weste verfügt über eine elektronische Vorrichtung, die in die Weste integriert und die Funktion von Weste und Services sicherstellt, insbesondere auf Grundlage der Informationen der Sensoren der Weste, die vom Algorithmus als Unfallsituation interpretiert werden.

3.2. Die Funktion der elektronischen Vorrichtung und somit der smarten Services der Weste setzt den vorherigen erforderlichen Abschluss seitens des Kunden des INFINITY- oder REFLEX-Vertrags unter den in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Konditionen und Modalitäten voraus.

Nach Bestätigung der Bestellung des INFINITY- bzw. REFLEX-Angebote durch den Kunden muss der Kunde die E-Protect Air-Anwendung herunterladen und gemäß den in Art. 8.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Modalitäten mit dem Produkt koppeln.

3.3. Die strikte Einhaltung der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Modalitäten und der Anweisungen in der Anwendung E-Protect Air muss für die ordnungsgemäße Funktion des Produkts gewährleistet sein.

Solange das elektronische System der Weste nicht IT-mäßig freigeschaltet ist, bleibt die Airbag-Weste E-Protect Air® funktionslos.

Nach Bestätigung der Bestellung und Abschluss des Aktivierungsvorgangs gemäß Art. 8.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde das Produkt gemäß den im Benutzerhandbuch der Weste beschriebenen Konditionen und Modalitäten nutzen.

Der Kunde muss die Aktualisierungen der Technologie über die E-Protect Air-Anwendung vornehmen, damit das Produkt von den jüngsten Weiterentwicklungen profitiert.

3.4. Der smarte Airbag-Service der Weste funktioniert in jedem Land, wenn der besagte Service aktiviert wurde und der Kunde einen INFINITY- oder REFLEX-Vertrag gemäß den in Art. 4 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Konditionen und Modalitäten abgeschlossen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde beim REFLEX-Abo mindestens einmal im Monat die E-Protect Air-Anwendung öffnen muss, um die Synchronisation des Produkts gemäß dem Verfahren in Art. 4.2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicherzustellen.

3.5. Der E-Calling-Service dient der Darbringung einer Hilfeleistung nach dem Auslösen des Airbag-Systems des Produkts.

Die Konditionen und Modalitäten des E-Calling-Services werden in Art. 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, wobei darauf hingewiesen wird, dass der E-Calling-Service nur in den Territorien laut Art. 8.2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vorbedingungen) angeboten wird.

 

4. TARIFBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG DER SERVICES

Zusätzlich zum Kauf der Weste muss der Kunde einen smarten Airbag-Service abschließen, entweder in Form eines INFINITY-Vertrags (ohne Zeitbegrenzung gültig) oder in Form eines monatlichen Abos über das monatlich erneuerbaren Angebot REFLEX gemäß den nachstehenden Konditionen und Modalitäten.

 

4.1. Kauf INFINITY

INFINITY wird zum Preis von 299,99 € inkl. MwSt. angeboten.

Im Fall der Wahl eines INFINITY-Vertrags erwirbt der Kunde den smarten Airbag-Service für das betreffende, über die Seriennummer identifizierte Produkt. Vorausgesetzt er erfüllt die Vorbedingungen, ist der E-Calling-Service gemäß den in Art. 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Konditionen und Modalitäten kostenfrei enthalten.

Nach dem ersten Jahr und vorausgesetzt, die Vorbedingungen werden erfüllt, verlängert sich der E-Calling-Service jährlich stillschweigend für eine jährliche Abogebühr von 19,99 € inkl. MwSt. Der Kunde akzeptiert, dass der Preis des Jahresabos für den E-Calling-Service jährlich vom Anbieter zum Fälligkeitsdatum unter Nutzung der Daten der im Moment des INFINITY-Vertragsabschlusses angegebenen Bankkartendaten automatisch durch den Anbieter abgebucht wird, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert.

Wenn der Kunde den E-Calling-Service nicht verlängern möchte, hat er den Anbieter spätestens einen (1) Monat vor dem jährlichen Verlängerungsdatum zu benachrichtigen. Anderenfalls verlängert sich der E-Calling-Service automatisch um ein Jahr.

Die Benachrichtigung zur Nichtverlängerung des E-Calling-Services erfolgt direkt über das vom Kunden im Online-Shop angelegte Kundenkonto. Das Ende des E-Calling-Services tritt nach dem letzten Jahrestag des Jahresabos für den E-Calling-Service in Kraft. Jedes angefangene Vertragsjahr ist vollständig zu zahlen.

Vor jedem Jahrestag der Verlängerung des E-Calling-Services richtet der Anbieter eine E-Mail an den Kunden und erinnert ihn an die Möglichkeit der Abbestellung des E-Calling-Services sowie das zu befolgende Verfahren, die einzuhaltenden Fristen und die Konsequenzen einer Nichtverlängerung des E-Calling-Services.

Die Nichtverlängerung des E-Calling-Services hat keinen Einfluss auf die Funktion des smarten Airbag-Services, die weiterhin verwendungsgemäß sichergestellt ist. In diesem Fall ist lediglich der E-Calling-Service deaktiviert und nicht mehr gegeben.

Falls der Kunde nicht für den E-Calling-Service in Frage kommt, steht ihm kein Ausgleich und keine Entschädigung seitens des Anbieters anstelle des kostenlos vom Anbieter angebotenen ersten INFINITY-Jahresabos zu.

4.2. Abo REFLEX

4.2.1. REFLEX wird zum monatlichen Preis von 11,99 € inkl. MwSt. angeboten. Mit dem Abschluss eines REFLEX-Abos akzeptiert der Kunde, dass der Preis des Abos monatlich zum Fälligkeitsdatum unter Nutzung der Daten der im Moment des Abschlusses des REFLEX-Abos angegebenen Bankkartendaten automatisch vom Anbieter abgebucht wird, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert.

Die Funktion des REFLEX-Abos setzt unbedingt voraus, dass der Kunde mindestens einmal monatlich die Anwendung E-Protect Air öffnet, um das Produkt zu synchronisieren und das Fälligkeitsdatum des Abos zu aktualisieren.

Die Synchronisation läuft wie folgt ab:

  • Der Benutzer muss das Produkt über sein Smartphone mit der Anwendung E-Protect Air verbinden.
  • Während das Produkt weiterhin mit der Anwendung E-Protect Air verbunden ist, muss der Benutzer die Internetverbindung des Smartphones aufrufen.

Bei ausbleibender Synchronisation unter den vorstehenden Bedingungen funktioniert das Produkt aufgrund der nicht möglichen Aktualisierung des Fälligkeitsdatums des REFLEX-Abos bis zur nächsten Verbindung mit der Anwendung E-Protect Air nicht mehr.

Während der Nutzung des Produkts durch den Nutzer wird deshalb mehrfach ein schriller Piepton in schneller Abfolge von der Weste ausgegeben, um den Nutzer auf die Notwendigkeit der Synchronisierung des Produkts durch Verbindung mit der Anwendung E-Protect Air und die Nichtfunktion der Weste hinzuweisen.

4.2.2. Der Preis des REFLEX-Abos beinhaltet den smarten Airbag-Service und, vorausgesetzt die Vorbedingungen sind erfüllt, den unter den Konditionen und Modalitäten in Art. 8.2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellten E-Calling-Service.

Falls der Kunde nicht für den E-Calling-Service in Frage kommt, schuldet der Anbieter keinen Preisnachlass und keine Entschädigung, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert.

4.2.3. Für das REFLEX-Abo gilt keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann das REFLEX-Abo jederzeit kostenlos kündigen. Die Kündigung erfolgt durch den Kunden über sein Kundenkonto im Online-Shop.

Die Kündigung erfolgt sofortig, der das REFLEX-Abo über das Kundenkonto kündigende Kunde verfügt ab der Kündigungsanfrage nicht mehr über den smarten Airbag-Service und ggf. den E-Calling-Service. Von diesem Zeitpunkt an funktionieren die Services nicht mehr und der Kunde kann seine Weste nicht mehr benutzen.

Jeder angefangene Monat ist vollständig zu zahlen, der Kunde kann keine Erstattung des Preises für das REFLEX-Abo für den zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Monat verlangen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, mit der Kündigung eines REFLEX-Abos einen REFLEX-Vertrag abzuschließen. Ggf. wird dem Kunden eine vorherige verpflichtende Diagnose zu einem Betrag von 99,99 € inkl. MwSt. gemäß den Konditionen und Modalitäten aus Art. 9.5.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt.

4.2.4. Option Stop & Go: Im Rahmen des REFLEX-Abos hat der Kunde die Möglichkeit, die Option Stop & Go zu aktivieren. Dies ermöglicht dem Kunden die Reduzierung des Preises für das REFLEX-Abo in einem Zeitraum, in dem er das Produkt nicht nutzen möchte. Während der Dauer des Ziehens dieser Option darf das Produkt nicht genutzt werden, da der smarte Airbag-Service und der E-Calling-Service deaktiviert sind und nicht funktionieren.

Während der Dauer der Option Stop & Go verringert sich der monatliche Preis des REFLEX-Abos auf 5,99 € inkl. MwSt. statt 11,99 € inkl. MwSt.

Der Kunde akzeptiert, dass der Preis des monatlichen Abos für die Option Stop & Go vom Anbieter zum monatlichen Fälligkeitsdatum unter Nutzung der Daten der im Moment des Abschlusses des REFLEX-Abos angegebenen Bankkartendaten automatisch durch den Anbieter abgebucht wird, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert.

Die Option Stop & Go kann einen (1) Monat nach Abschluss des REFLEX-Abos zu jeder monatlichen Fälligkeit des REFLEX-Abos unter Einhaltung einer Frist von achtundvierzig (48) Stunden für eine Dauer von zwei (2), drei (3), vier (4) oder fünf (5) Monaten (vollständige Monate) gezogen werden.

Beispiel: Wenn das REFLEX-Abo am 10. März 2023 abgeschlossen wurde, kann die Option Stop & Go ab dem 10. April 2023 für eine maximale Dauer von 5 Monaten gezogen werden, vorausgesetzt die Option wurde 48 Stunden vorher gewählt, also spätestens am 8. April 2023.
Wenn die Option Stop & Go am 14. April 2023 gewählt wird, tritt sie am 10. Mai 2023, dem nächsten monatlichen Fälligkeitsdatum des REFLEX-Abos, in Kraft.

Der Abschluss der Option Stop & Go ist nur einmal im Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember für eine nicht teil- oder stückelbare Dauer von maximal fünf (5) Monaten möglich.

Die Option Stop & Go muss über das Kundenkonto im Online-Shop aktiviert werden. Damit die Option Stop & Go berücksichtigt wird, muss der Kunde weiterhin unbedingt sein Produkt synchronisieren, indem er mindestens einmal monatlich die Anwendung E-Protect-Air gemäß der in Art. 4.2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Vorgehensweise öffnet. Dies ist für die Synchronisation des Produkts und die Aktualisierung des Fälligkeitsdatums der Option Stop & Go erforderlich.

Der Kunde kann die gezogene Option Stop & Go abbrechen und das REFLEX-Abo (Airbag-Service und ggf. E-Calling-Service) vorzeitig wieder reaktivieren, indem er sie erforderlichen Tätigkeiten spätestes 48 Stunden vor dem monatlichen Fälligkeitsdatum vornimmt.

Der Antrag auf Reaktivierung wird vom Kunden über sein Kundenkonto formuliert und setzt voraus, dass das Produkt durch eine Anmeldung unter der Anwendung E-Protect Air gemäß der in Art. 4.2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Vorgehensweise synchronisiert wird.

Beispiel: Wenn das REFLEX-Abo am 10. März 2023 abgeschlossen und die Option Stop & Go am 10. April 2023 für eine Dauer von 5 Monaten gezogen wurde, kann der Kunde zwischen dem 11. Mai 2023 und dem 8. Juni 2023 (d.h. 48 Stunden vor der Fälligkeit am 10. Juni 2023) entscheiden, den smarten Airbag-Service und ggf. den E-Calling-Service vorzeitig zur Fälligkeit am 10. Juni, 10. Juli oder 10. August 2023 wieder zu reaktivieren. Die Reaktivierung des REFLEX-Abos ist ab dem vom Kunden bei seinem Antrag auf Reaktivierung gewählten monatlichen Fälligkeitsdatum nach Synchronisation über die Anwendung wirksam.

4.2.5. Allgemein muss der Kunde sein Produkt immer dann durch die Anmeldung unter der Anwendung E-Protect Air synchronisieren, wenn eine Änderung der Nutzungsbedingungen des Produkts eingetreten ist, z.B. die Aktualisierung des monatlichen Fälligkeitsdatums des REFLEX-Abos, das Ziehen der Option Stop & Go oder das Beenden der Option Stop & Go. Um das Produkt zu synchronisieren, beachten Sie bitte die in Art. 4.2.1 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegte Vorgehensweise.

4.3. Abschluss eines INFINITY-Vertrags nach einem REFLEX-Abo

Ein Kunde, der das REFLEX-Abo gewählt hat, besitzt nach einem REFLEX-Abo über sechsunddreißig (36) Monaten die Möglichkeit zum Abschluss eines INFINITY-Vertrags. Die Dauer des REFLEX-Abos wird persönlich und ausschließlich für den Kunden berechnet. Die Abodauer des ursprünglichen Kunden kann nicht von einem Nachkunden im Fall des Kaufs eines gebrauchten Produkts in Anspruch genommen werden (die Zählung der Dauer des REFLEX-Abos startet wieder bei null).

Der Abschluss eines INFINITY-Vertrags ist in diesem Fall zum Preis von 129,99 € inkl. MwSt. statt 299,99 € inkl. MwSt. möglich.

Der Preis beinhaltet eine Diagnose des Produkts und eine Garantie von einem (1) Jahr auf die elektronische Vorrichtung gemäß den Konditionen und Modalitäten in Art. 9.5.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unter Vorbehalt der Erfüllung der Vorbedingungen, den kostenlosen E-Calling-Service für ein (1) Jahr gemäß den Konditionen und Modalitäten in Art. 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der E-Calling-Service verlängert sich in der Folge stillschweigend in Form eines Jahresabos zum Preis von 19,99 € inkl. MwSt. gemäß den Konditionen und Modalitäten aus Art. 4.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert, dass der Preis des Jahresabos für den E-Calling-Service jährlich vom Anbieter zum Fälligkeitsdatum unter Nutzung der Daten der im Moment des INFINITY-Vertragsabschlusses angegebenen Bankkartendaten automatisch durch den Anbieter abgebucht wird, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert.

Falls der Kunde nicht für den E-Calling-Service in Frage kommt, steht ihm kein Ausgleich und keine Entschädigung seitens des Anbieters anstelle des kostenlos vom Anbieter angebotenen ersten INFINITY-Jahresabos zu.

 

5. ERÖFFNUNG EINES KUNDENKONTOS UND BESTELLUNG

5.1. Eröffnung des Benutzerkontos

Der Kunde wird aufgefordert, sein Serviceangebot zu wählen, wie im vorstehenden Art. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben und seine Bestellung über den Online-Shop store.bering.fr/de_DE/ aufzugeben.

Die Inanspruchnahme der Services über den Online-Shop erfordert vor jeglicher Bestellung das Eröffnen eines Kundenkontos durch den Kunden.

Um sein Kundenkonto zu eröffnen, muss der Kunde folgende Angaben machen: Name, Vorname und E-Mail-Adresse. Dem Kunden wird ein Aktivierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet, um das Kundenkonto zu aktivieren.

Der Kunde verpflichtet sich, zutreffende, vollständige Angaben zu machen und versichert, diese auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn der Kunde davon ausgeht, seine Kenndaten verloren zu haben oder dass diese auf irgendeine Weise verloren gingen, gestohlen oder beschädigt wurden oder im Fall einer nachgewiesenen oder vermuteten ungenehmigten Nutzung seines Kundenkontos, hat er den Anbieter sofort zu informieren. Der Anbieter haftet nicht für Aktivitäten, die unter Nutzung der Verbindungs- und Kundendaten auf dem Konto des Kunden vorgenommen werden, es sei denn, er ist für den Mangel verantwortlich.

5.2. Bestätigung der Bestellung

Die über den Online-Shop aufgenommenen Bestellungen stellen zahlungspflichtige Bestellungen dar, was bedeutet, dass die Aufgabe der Bestellung eine monetäre Gegenleistung des Kunden impliziert. Nach dem Erstellen des Kundenkontos folgt die Bestätigung der Bestellung dem folgenden Verfahren:

  • Der Kunde wählt das gewünschte Service-Angebot (INFINITY oder REFLEX).
  • Der Kunde bestätigt den Warenkorb durch Klick auf den Button zur Bestätigung der Bestellung (erster Klick).
  • Der Kunde kontrolliert die Einzelheiten der Bestellung auf der Übersichtsseite.
  • Der Kunde macht die erforderlichen Angaben auf dem Bestellformular: Anschrift, Telefonnummer des Nutzers der Weste und Anschrift, auf die die Rechnung ausgestellt werden soll. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, zutreffende und genaue Angaben zu übermitteln.
  • Der Kunde wählt sein Zahlungsmittel und gibt die Zahlungsinformationen gemäß Art. 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  • Zur endgültigen Bestätigung der Bestellung muss der Kunde:
    • Ein Feld ankreuzen, das die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt, sowie ein Feld, mit dem er der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 11 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde zu diesem Zeitpunkt der Bestätigung die Möglichkeit hat, die Bestellung auszudrucken oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterzuladen.
    • Ein Feld ankreuzen, mit dem er bestätigt, zur Kenntnis zu nehmen, dass er nicht vom E-Calling-Service profitieren kann, wenn die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Rechnungsadresse nicht in einem Land des Vertriebsbereichs gemäß Art. 8.2.1 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt (Vorbedingung für den E-Calling-Service).
    • Erneuter Klick (zweiter Klick) auf den Button zur Bestätigung der Bestellung.

Jegliche Bestellung gilt als Annahme des Preises und der Beschreibung des vom Kunden gewählten Angebots.

Der Vertrag zum Angebot gilt zum Datum der Annahme der Bestellung durch den Anbieter als geschlossen. Die Annahme der Angebote INFINITY oder REFLEX gilt somit als definitiv:

  • Nach der Übersendung des Mails zur Annahmebestätigung an die im Kundenkonto angegeben Adresse des Kunden durch den Anbieter. Dem Kunden wird die Aufbewahrung einer Kopie dieser Bestätigung empfohlen.
  • Und nach Eingang des vollständigen Preises beim Anbieter.

Bei Fragen zu oder Schwierigkeiten mit der Bestellung hat der Kunde den Lieferanten unter den Kontaktdaten unter Art. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kontaktieren.

 

6. BEZAHLUNG

6.1. Die Bezahlung des Preises für ein Angebot erfolgt im Moment der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden.

Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Bankkarte: Carte Bleue, Visa, Visa International, Mastercard.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bankkarten von Banken außerhalb von Frankreich internationale Kreditkarten sein müssen.

Online-Zahlungen über eine der akzeptierten Bankkarten erfolgen über die sichere Lösung TLS1.2.

Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass er über die etwaig erforderlichen Berechtigungen zur Nutzung der bei der Bestätigung der Bestellung gewählten Zahlungsweise verfügt.

Die Karte des Kunden wird erst im Moment der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter belastet.

Der Kunde erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Mail zur Bestätigung der Bestellung an die bei der Erstellung des Kundenkontos angegebene E-Mail-Adresse, so wie in Art. 5 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen.

Die Zahlungen des Kunden gelten erst nach der effektiven Einziehung der geschuldeten Beträge durch den Anbieter als endgültig.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bestellungen im Fall der Ablehnung einer Kartenzahlung durch offiziell zugelassene Stellen oder im Fall einer ausbleibenden Zahlung insbesondere aufgrund unzureichender Deckung auszusetzen.

Bestellungen können nur bei vollständiger Zahlung berücksichtigt werden.

6.2. In Bezug auf regelmäßig zu leistende Zahlungen (monatliche Fälligkeit der REFLEX-Abobeträge oder der Option Stop & Go bzw. jährliche Fälligkeit des E-Calling-Services im Rahmen des INFINITY-Vertrags) wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme der Angebote und Services die Zahlung zur vertraglichen Fälligkeit des in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussetzt.

Anlässlich der ersten Bestellung autorisiert der Kunde den Anbieter daher, zu jeder vertraglichen Fälligkeit die bei der besagten Bestellung angegebene Bankkarte mit dem für das Angebot geltenden Preis zu belasten, d.h. 11,99 € inkl. MwSt./Monat für das REFLEX-Abo, 5,99 € inkl. MwSt./Monat für die Option & Go bzw. 19,99 € inkl. MwSt./Jahr für den E-Calling-Service im Rahmen des INFINITY-Vertrags.

Der Kunde ist für die Aktualisierung seiner Bankverbindung nach Ablauf der Gültigkeit der Karte, einem Widerspruch und/oder einer Erneuerung der Karte durch Öffnen des Kundenkontos im Online-Shop des Anbieters verantwortlich.

Wenn die Bankkarte abläuft, sendet der Anbieter dem Kunden eine E-Mail an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse, in der er aufgefordert wird, seine Bankverbindung zu aktualisieren.

6.3. Im Fall eines Zahlungsausfalls oder einer verweigerten Abbuchung zur vertraglichen Fälligkeit wird der Kunde durch eine E-Mail des Anbieters an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse verständigt.

Der Kunde verfügt in diesem Fall über eine Frist von sieben (7) Tagen ab dem Datum der Übermittlung der E-Mail durch den Anbieter, um die monatlich fällige Zahlung für das REFLEX-Abo vorzunehmen.

Falls der Kunde die Zahlung der betreffenden vertraglichen Fälligkeit nicht vornimmt (Monatsrate des REFLEX-Abos oder der Option Stop & Go bzw. Jahresrate für den E-Calling-Service), wird der entsprechende Service storniert, das Produkt funktioniert nicht mehr und darf vom Kunden nicht mehr benutzt werden.

Im Fall eines Zahlungszwischenfalls oder -ausfalls gibt die Weste auf alle Fälle bei der Aktivierung einen besonderen Ton aus, um den Benutzer über die Situation und die Nichtfunktion zu informieren. Der Ton besteht aus einem schrillen, schnell und wiederholt zu hörenden Piepton. Solange die Zahlung nicht vorgenommen wurde, darf der Kunde die nicht ordnungsgemäß funktionierende Weste nicht benutzen.

6.4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Kunden abzulehnen, der eine vorherige Bestellung nicht oder nur teilweise beglichen hat oder mit dem ein Streitfall bezüglich einer Zahlung anhängig ist.

 

7. KOMMUNIKATION UND ELEKTRONISCHER NACHWEIS

Die Online-Bereitstellung der Bankkartennummer des Kunden und die endgültige Bestätigung der Bestellung im Online-Shop gelten als:

  • Nachweis der Zustimmung des Kunden insbesondere zum Preis und den Bedingungen der Angebote und Services,
  • Fälligkeit der für die Bestellung geschuldeten Beträge,
  • Unterschrift und ausdrückliche Annahme aller getätigten Operationen.

Im Fall der betrügerischen Nutzung der Bankkarte des Kunden wird dieser aufgefordert, den Anbieter möglichst umgehend nach Feststellen einer solchen Nutzung unter den Kontaktdaten in Art. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kontaktieren, unbeschadet der gegenüber seiner Bank und zuständigen Behörden vorzunehmenden Schritte.

Die im Computersystem des Anbieters unter angemessenen Sicherheitsbedingungen archivierten Datensätze gelten als Beleg für Kommunikationen, Bestellungen und erfolgte Bezahlungen. Das Archivieren von Bestellungen und Rechnungen erfolgt auf einem zuverlässigen, dauerhaften Datenträger, der zu Beweiszwecken vorgezeigt werden kann.

8. FUNKTION DER SERVICES

8.1. Aktivierung, Koppeln des Produkts mit der Anwendung E-Protect Air, Synchronisation und Updates

8.1.1. Nach dem Bestätigen der Bestellung und erfolgter Bezahlung muss der Kunde die Anwendung E-Protect Air herunterladen, um das Produkt zu aktivieren.

Die Nutzung des Produkts setzt unbedingt die Verbindung des Produkts mit der Anwendung E-Protect Air auf dem Smartphone des Nutzers des Produkts voraus und im Fall des E-Calling-Services, dass das Smartphone des Nutzers im Moment der Auslösung des Airbags mit dem Internet verbunden ist.

Der Kunde und/oder Nutzer muss die Anwendung auf ein kompatibles Smartphone laden, d.h.:

  • iPhone Smartphone von Apple mit iOS 14 Betriebssystem (erforderliche Mindestkonfiguration) oder jüngerer Version;
  • Smartphone mit Android 10 Betriebssystem (erforderliche Mindestkonfiguration) oder jüngerer Version.

Die Anwendung steht im Apple Store von Apple für ein Smartphone unter iOS und im Google Play Store für ein Smartphone unter Android kostenlos zur Verfügung.

Nach der Bestätigung der Bestellung des Kunden unter den in Art. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Konditionen sind der smarte Airbag-Service und ggf. der E-Calling-Service innerhalb eines Zeitraums von einer (1) Stunde unter Einhaltung der folgenden Vorgehensweise operational:

  • Zahlungsbestätigung wie in Art. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen;
  • Einlegen der Batterien des Produkts;
  • Erfolgreiches Koppeln der Anwendung E-Protect Air (die in der Anwendung E-Protect Air angezeigten Schritte befolgen);

Das Koppeln war erfolgreich, wenn das folgende Bild in der Anwendung E-Protect Air angezeigt wird:

Das Produkt darf erst nach erfolgreicher Kopplung benutzt werden.

8.1.2. Im Fall des REFLEX-Abos muss der Kunde sich weiterhin mindestens einmal pro Monat mit der Anwendung E-Protect Air verbinden, um das monatliche Fälligkeitsdatum des REFLEX-Abos oder der Option Stop & Go gemäß dem Verfahren aus Art. 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu aktualisieren.

 

8.1.3. Die Weste arbeitet gestützt auf einen Algorithmus, der ausgehend von den Informationen der Sensoren der Weste feststellt, ob eine Unfallsituation vorliegt, die das Auslösen des Airbags der Jacke rechtfertigt.

Im Rahmen eines Ansatzes zur Verbesserung des Airbag-Services kann der Anbieter Updates der Technologie mit einem verbesserten Algorithmus anbieten. Diese Updates sind direkt über die Anwendung E-Protect Air downloadbar. Um von der jüngsten Version der Technologie zu profitieren, ist der Nutzer gehalten, die vom Anbieter bereitgestellten Updates zeitnah herunterzuladen.

Anderenfalls kann die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich vorgesehenen Rahmen ausgeschlossen werden.

8.1.4. Allgemein empfiehlt der Anbieter dem Nutzer, regelmäßig alle angebotenen Updates durch Aufruf der Anwendung E-Protect Air auf dem mit dem Internet verbundenen Smartphone zu installieren.

8.1.5. Der Nutzer muss sein Produkt vor jeder Nutzung mit der auf der Weste vorhandenen Lasche wie im Bedienerhandbuch beschrieben aktivieren.

Bei Problemen gibt die Weste bei der Aktivierung einen besonderen Ton aus, um den Nutzer über ein notwendiges Einschreiten vor der Nutzung des Produkts zu informieren (z.B. Synchronisation des REFLEX-Abos, Zahlungsproblem usw.) Der Ton besteht aus einem schrillen, schnell und wiederholt zu hörenden Piepton. U.U. funktioniert die Weste nicht und darf folglich nicht vom Nutzer oder Kunden verwendet werden.

Für technische und praktische Fragen in Bezug auf die Funktionsweise der Weste muss der Kunde das beim Kauf der Weste bereitgestellte Benutzerhandbuch konsultieren (https://bering-moto.com/de_DE/page/Benutzerhandbucher). Der Nutzer sollte während er die Weste trägt plötzliche Bewegungen vermeiden, da diese den Airbag unbeabsichtigt auslösen können.

Der Nutzer muss sein Produkt auf alle Fälle nach der Benutzung deaktivieren, siehe die im Benutzerhandbuch beschriebene Vorgehensweise.

8.2. Funktion des E-Calling-Services

8.2.1. Voraussetzungen und Vorbedingungen für den E-Calling-Service

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des E-Calling-Service (Vertriebsgebiet) : Der E-Calling-Service ist ausschließlich Kunden vorbehalten, deren bei der Bestätigung der Bestellung angegebene Wohnadresse, auf die die Rechnung ausgestellt werden soll, eine Adresse ist, die sich innerhalb des Vertriebsperimeters befindet, der die folgenden Länder umfasst:

  • Frankreich einschließlich der folgenden Überseegebiete: Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion und Mayotte,
  • Italien.

Länder, in denen der Service angeboten wird, wenn der Kunde teilnahmeberechtigt ist: Sobald die vom Kunden angegebene Adresse, an die die Rechnung ausgestellt werden soll, innerhalb des Vertriebsgebiets liegt, sind die Länder, in denen der E-Calling-Service angeboten wird und die den Ländern entsprechen, in denen die Nutzer den Support-Service in Anspruch nehmen können, wie folgt:

  • Frankreich einschließlich der folgenden Überseegebiete: Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion und Mayotte,
  • Portugal,
  • Spanien,
  • Italien,
  • Österreich,
  • Deutschland,
  • Luxemburg,
  • Belgien,
  • Niederlande,
  • Schweiz.

    Beispiel:
  • Ein Kunde mit einer Rechnungsadresse in Frankreich, Deutschland oder Italien ist berechtigt, den E-Calling-Service in Anspruch zu nehmen. Er hat dann Anspruch auf den Support, wenn er in den Ländern unterwegs ist, in denen der E-Calling-Service angeboten wird (Frankreich, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Deutschland...). In Gebieten, die nicht zu den Ländern gehören, in denen der E-Calling-Dienst angeboten wird (z. B. Polen, Albanien, Slowenien...), steht ihm der Support NICHT zur Verfügung.
  • Ein Kunde mit einer Rechnungsadresse in Spanien, z. B., ist NICHT für den E-Calling-Service berechtigt und wird NICHT den Support-Service in Anspruch nehmen (auch nicht, wenn er in Ländern unterwegs ist, die unter den Lieferumfang fallen, wie z. B. Frankreich, Deutschland oder Italien).

Die Liste der Länder des Vertriebsgebiets für Hilfeleistungen ändert sich ständig, der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Länder in eine der Listen aufzunehmen.

Der E-Calling-Service funktioniert über das Smartphone des Nutzers, das mit dem Internet verbunden sein muss; Der Nutzer muss zuvor sicherstellen, dass sein Smartphone über die Bluetooth-Technologie verfügt, eine GPS-Standortbestimmung und einen Vertrag, der einen Internetzugang über mobile Daten gestattet, um vom E-Calling-Service zu profitieren, was der Kunde und der Nutzer zur Kenntnis nehmen und ausdrücklich akzeptieren.

Auf alle Fälle muss der Kunde die Telefonnummer des Nutzers der Weste im Rahmen des Abschlusses eines INFINITY- oder REFLEX-Vertrags angegeben haben.

Die angegebene Telefonnummer muss unbedingt die des Nutzers des Produkts sein, der die Weste tatsächlich trägt, damit die Hilfeleistung im Rahmen des E-Calling-Services umgesetzt werden kann, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Telefonnummer entweder über das Kundenkonto des Kunden oder die Anwendung E-Protect Air aktualisiert werden kann.

Wenn der Anbieter die Telefonnummer des Nutzers des Produkts nicht kennt oder die angegebene Telefonnummer nicht dem Nutzer gehört, kann der E-Calling-Service nicht ordnungsgemäß bereitgestellt werden, da der entsprechende Dienstleister die nachstehend beschriebene Prozedur der Hilfeleistung nicht umsetzen kann.

Auf alle Fälle muss der Nutzer zur Ausführung der Funktion des E-Calling-Services oder im Fall der Änderung von Serviceparametern der Anwendung E-Protect Air ermöglichen, im Hintergrund auf dem Smartphone zu funktionieren und muss die Batteriesparfunktion seines Smartphones ausschalten.

Damit der E-Calling-Service bereitgestellt werden kann, muss das Produkt weiterhin über die Aktivierungslasche aktiviert werden, mit der Bluetooth-Funktion des Smartphones gekoppelt/verbunden sein und die GPS-Standortbestimmung muss vor jeder Nutzung des Produkts eingeschaltet werden.

Der Nutzer des Produkts muss weiterhin die mobilen Daten auf seinem Smartphone aktivieren. Der Verbrauch an mobilen Daten kann sich auf bis zu 2 GB pro Monat belaufen. Der Telefonanbieter kann dem Nutzer des Smartphones zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen, wenn sein Verbrauch das im Abo inbegriffene Datenvolumen übersteigt. Diese Kosten gehen zulasten des Nutzers.

Die Funktion des E-Calling-Services kann in den folgenden Fällen nicht gewährleistet werden:

  • Fehlende Aktivierung der Weste über die Aktivierungslasche vor jeder Nutzung durch den Nutzer,
  • Keine oder Verlust der Bluetooth-Verbindung des Smartphones des Nutzers: das Produkt muss im Moment des Auslösens der Weste mit der Bluetooth-Funktion des Smartphones des Nutzers gekoppelt/verbunden sein, damit der E-Calling-Service funktioniert,
  • Keine oder Verlust der Aktivierung der GPS-Standortbestimmung des Smartphones des Nutzers: das Smartphone des Nutzers des Produkts muss eine Standortbestimmung während der gesamten Nutzung der Weste und insbesondere zum Zeitpunkt der Auslösung erlauben. Daher muss der Nutzer die GPS-Standortbestimmung auf seinem Smartphone aktivieren,
  • Keine oder Verlust der Berechtigung für die Anwendung E-Protect Air, im Hintergrund zu funktionieren, Aktivierung des Batteriesparmodus auf dem Smartphone des Nutzers oder Batteriefehler mit dem Smartphone,
  • Keine oder Verlust der Internetverbindung: das Smartphone des Nutzers des Produkts muss während der gesamten Nutzung der Weste und insbesondere zum Zeitpunkt der Auslösung mit dem Internet verbunden sein und sich im Gebiet mit Netzabdeckung des Mobiltelefonanbieters befinden. Der Nutzer muss die mobilen Daten auf seinem Smartphone aktivieren, um eine Internetverbindung auf seinen Fahrten zu ermöglichen,
  • Das Smartphone des Nutzers ist beschädigt oder zum Zeitpunkt der Auslösung der Weste ausgeschaltet,

Der E-Calling-Service kann ebenfalls nicht im Fall der Deaktivierung des E-Calling-Services durch den Nutzer über die Anwendung E-Protect Air gewährleistet werden.

8.2.2. Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem E-Calling-Service

Beim Auslösen des Airbags der Weste werden der Kundendienst des Anbieters und der für den E-Calling-Service verantwortliche Dienstleister (IMA) über die elektronische Vorrichtung von der Auslösung verständigt und zwar nur, wenn das Produkt gemäß den Anforderungen aus Art. 8 und insbesondere Art. 8.2.1 tatsächlich mit der Anwendung E-Protect Air verbunden und der E-Calling-Service aktiviert ist.

Prozedur der Hilfeleistung: Beim Auslösen des Airbags räumt der für den E-Calling-Service verantwortliche Dienstleister Zweifel aus, indem er den Nutzer über seine in der Anwendung E-Protect Air angegebene Telefonnummer kontaktiert und dem Nutzer einhundertzwanzig (120) Sekunden Zeit gibt:

  • Der Nutzer antwortet auf den Anruf: Der für den E-Calling-Service verantwortliche Dienstleister bespricht mit ihm die Notwendigkeit, Rettungsdienste zum Standort des Nutzers zu schicken.
  • Der Nutzer antwortet nicht auf drei (3) Anrufe des für den E-Calling-Service verantwortlichen Dienstleisters:
    • Wenn der Nutzer in einem Umkreis von dreihundert (300) Metern vom GPS-Standort zum Zeitpunkt der Auslösung bleibt, kontaktiert der für den E-Calling-Service verantwortliche Dienstleister die für den GPS-Standort zuständigen Rettungsdienste und bittet um deren Einsatz.
    • Wenn der Nutzer einen Umkreis von 300 Metern vom GPS-Standort zum Zeitpunkt der Auslösung verlässt, geht der für den E-Calling-Service verantwortlichen Dienstleister davon aus, dass der Nutzer mobil ist und kein Rettungsdiensteinsatz notwendig ist, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert.

Falls das Smartphone des Nutzers zum Zeitpunkt der Auslösung des Airbags des Produkts nicht mit dem Internet verbunden ist, kann die Anwendung E-Protect Air den Kundendienst des Anbieters und den für den E-Calling-Service verantwortlichen Dienstleister nicht verständigen. Die Anwendung E-Protect Air ist jedoch so programmiert, dass sie innerhalb von drei (3) Stunden nach dem Auslösen des Airbags des Produkts regelmäßig versucht, Kontakt zum für den E-Calling-Service verantwortlichen Dienstleister herzustellen.

Wenn das Smartphone des Nutzers in diesem Zeitraum wieder Internetempfang hat, wird der für den E-Calling-Service verantwortliche Dienstleister verständigt und die vorstehend beschriebene Prozedur der Hilfeleistung eingeleitet. Wenn kein Internetempfang zustande kommt, kann die Anwendung E-Protect Air den für den E-Calling-Service verantwortlichen Dienstleister nicht verständigen und eine Umsetzung der Prozedur für die Hilfeleistung ist nicht möglich. Drei (3) Stunden nach der Auslösung des Airbags wird der Fall in der Anwendung E-Protect Air geschlossen.

Falls die Rettungsdienste auf Ersuchen des für den E-Calling-Service verantwortlichen Dienstleisters ausrücken, weil der Nutzer nach dem Auslösen des Airbags des Produkts im Rahmen der vorstehenden Prozedur für die Hilfeleistung nicht auf den Anruf des E-Calling-Services unter der in der Anwendung E-Protect Air angegebenen Nummer reagiert und er letztendlich keine Hilfe braucht oder die Auslösung auf einem Fehler beruht, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden gegen Vorlage von Belegen ihm in Rechnung gestellte Kosten für nicht notwendige Rettungseinsätze an den Kunden weiterzugeben (Kosten abhängig vom geografischen Bereich, in dem der Einsatz stattfand).

Im Fall mehrerer unnötiger Auslösungen des Produkts durch den Nutzer behält sich der Anbieter ebenfalls das Recht vor, den Kunden aus dem E-Calling-Service auszuschließen. Der Kunde wird per Einschreiben mit Rückschein von seinem Ausschluss informiert.

Der Nutzer kann auf Wunsch den E-Calling-Service über die Anwendung E-Protect Air deaktivieren. Durch das Deaktivieren des E-Calling-Services wird nach einem Auslösen des Airbag-Systems des Produkts keine Hilfeleistung mehr erbracht, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. Die Deaktivierung des E-Calling-Services über die Anwendung E-Protect Air bewirkt keine Kündigung des Abos. Letztere muss der Kunde über sein Kundenkonto gemäß Art. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen.

Der E-Calling-Service wird von einem externen Dienstleister übernommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der vom externen Dienstleister erbrachte E-Calling-Service Störungen erfährt, für die der Anbieter nicht verantwortlich ist (z.B. Pannen) und die die Prozedur der Hilfeleistung beeinträchtigen.

 

9. GARANTIE, KUNDENDIENST, DIAGNOSE UND ZURÜCKSETZEN DES PRODUKTS

9.1. Mängelgewährleistung

Der Anbieter garantiert die Weste und das Produkt gegen Mängel, weshalb der Kunde gemäß Art. L 217-3 ff. des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs Mängelgewährleistungsansprüche oder gemäß Art. 1641 ff. des Code Civil Mängelhaftungsansprüche geltend machen kann.

Im Rahmen der Mängelgewährleistung gelten Mängel, die innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach dem Kauf der Weste auftreten, als zum Zeitpunkt der Lieferung der Weste bereits vorhanden, es sei denn, Gegenteiliges kann nachgewiesen werden oder diese Annahme widerspricht der Natur der Weste, des Produkts oder dem beanstandeten Fehler.

Der Kunde hat in diesem Fall ein Recht auf Mängelbeseitigung an Weste oder Produkt durch Reparatur, Austausch oder wenn nicht anders möglich Preisermäßigung oder Auflösung des Kaufvertrags unter den in Art. L 217-8 ff. des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs aufgeführten Konditionen.

Die Mängelgewährleistung gilt unabhängig von etwaig vom Anbieter zugesagten oder gewährten Herstellergarantien unter den in Art. 9.2 aufgeführten Bedingungen.

Der Kunde kann in allen Fällen entscheiden, sich auf die Gewährleistung im Fall von versteckten Mängeln im Sinne von Art. 1641 des Code Civil zu berufen. In diesem Fall kann er gemäß Art. 1644 des Code Civil zwischen der Auflösung des Kaufvertrags oder einer Preisermäßigung wählen.

Um Ansprüche aufgrund der Mängelgewährleistung oder der Gewährleistung bei versteckten Fehlern geltend zu machen, kontaktiert der Kunde den Anbietern unter den in Art. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten.

Um die Bearbeitung seiner Anträge zu optimieren wird der Kunde bei allen Mitteilungen um folgende Angaben gebeten:

  • Name und Vorname,
  • Seriennummer der Weste,
  • Vom Anbieter übermittelte Referenz für die Rücksendung, die die Identifizierung der beanstandeten Weste bzw. des Produkts ermöglicht.

Gemäß den Bestimmungen aus Art. D 211-2 des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs werden die Bestimmungen des für diesen Artikel geltenden Anhangs in Art. 9.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiedergegeben.

Die Mängelgewährleistung gilt nicht bei Stößen, Stürzen, falschen Lagerbedingungen, Beschädigungen von Weste oder Produkt, die nicht auf einen Weste oder Produkt innewohnenden Mangel zurückzuführen sind, Änderungen oder Reparaturen von Weste oder Produkt, die nicht vom Anbieter vorgenommen wurden, sowie bei einer unsachgemäßen Verwendung von Weste oder Produkt bzw. im Fall einer Verwendung von Weste oder Produkt anders als für Straßenfahrten mit zwei- und dreirädrigen Motorrädern und Rollern.

Kunde und Nutzer haben das Benutzerhandbuch der Weste zur Bestimmung der sachgemäßen Verwendung von Weste oder Produkt einzusehen.

Im Rahmen der Mängelgewährleistung werden die Versandkosten der Weste gemäß den vom Anbieter festgelegten Modalitäten vom Anbieter übernommen. Falls die zurückgesendete Weste nicht unter die Mängelgewährleistung fällt, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden die Versandkosten zu refakturieren.

Jegliche Reparatur des Produkts bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

Kommerzielle Garantien decken nicht den Ersatz von Verbrauchsmaterialien ab (3,6V-Batterie, 9V-Batterie, Gasgenerator usw.).

9.2. Herstellergarantie für die elektronische Vorrichtung

9.2.1. Sonderbestimmungen für die Herstellergarantie bei einem INFINITY-Vertrag: Garantieausweitung für die elektronische Vorrichtung bei einem INFINITY-Vertrag:

Der Anbieter schlägt dem Kunden nach Abschluss eines INFINITY-Vertrags eine zusätzliche Garantie für die elektronische Vorrichtung durch Unterzeichnung eines Vertrags zur Herstellergarantie vor.

Der Vertrag zur Herstellergarantie ermöglicht dem Kunden nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von zwei (2) Jahren von einer Herstellergarantie zu profitieren, im Rahmen derer sich der Anbieter verpflichtet, Reparaturen oder Austausch der elektronischen Vorrichtung für eine zusätzliche Dauer von ein (1) oder zwei (2) Jahren auf seine Kosten vorzunehmen.

Die Verlängerung der Garantie um ein (1) Jahr kostet 59,99 € inkl. MwSt.

Die Verlängerung der Garantie um zwei (2) Jahre kostet 119,99 € inkl. MwSt.

Der Vertrag zur Herstellergarantie muss zwingend vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geschlossen werden, d.h. innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Kauf der Weste beim Vertragshändler.

Eine vertragliche Verlängerung der Garantie ist nur einmal möglich und kann mit Ausnahme des Rücktrittsrechts nicht widerrufen werden.

Der Vertrag zur Herstellergarantie wird vom Kunden nach dem gleichen Verfahren wie für die Bestellung gemäß Art. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Online-Shop abgeschlossen. Eine Bestellung impliziert eine Zahlungsverpflichtung.

9.2.2. Sonderbestimmungen für die Premium Herstellergarantie bei einem REFLEX-Abo

Im Rahmen des REFLEX-Abos bietet der Anbieter dem Kunden eine Premium Herstellergarantie für die elektronische Vorrichtung nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (siehe Art. 9.1) an.t

Während der gesamten Gültigkeit des REFLEX-Abos verpflichtet sich der Anbieter über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus und unter Vorbehalt der vollständigen Zahlung der monatlichen Raten des REFLEX-Abos zur Beseitigung von Mängeln an der elektronischen Vorrichtung und zur Reparatur oder zum Austausch einer defekten elektronischen Vorrichtung auf seine Kosten.

9.2.3. Gemeinsame Bestimmungen für Herstellergarantien

Herstellergarantien decken nur direkt die elektronische Vorrichtung betreffende Mängel der Weste.

Kommerzielle Garantien decken nicht den Ersatz von Verbrauchsmaterialien ab (3,6V-Batterie, 9V-Batterie, Gasgenerator usw.).

Um Ansprüche aufgrund der im vorliegenden Art. 9.2 vorgesehenen Herstellergarantie geltend zu machen, kontaktiert der Kunde den Anbieter unter den in Art. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten.

Um die Bearbeitung seiner Anträge zu optimieren, wird der Kunde bei allen Mitteilungen um folgende Angaben gebeten:

  • Name und Vorname,
  • Seriennummer der Weste,
  • Vom Anbieter übermittelte Referenz für die Rücksendung, die die Identifizierung der beanstandeten Weste bzw. des Produkts ermöglicht.

Die Herstellergarantie gilt nicht bei Stößen, Stürzen, falschen Lagerbedingungen, Beschädigungen von Weste oder Produkt, die nicht auf einen Weste oder Produkt innewohnenden Mangel zurückzuführen sind, Änderungen oder Reparaturen von Weste oder Produkt, die nicht vom Anbieter vorgenommen wurden, sowie bei einer unsachgemäßen Verwendung von Weste oder Produkt bzw. im Fall einer Verwendung von Weste oder Produkt anders als für Straßenfahrten mit zwei- und dreirädrigen Motorrädern und Rollern.

Kunde und Nutzer haben das Benutzerhandbuch der Weste zur Bestimmung der sachgemäßen Verwendung von Weste oder Produkt einzusehen.

Die Händlergarantie gilt unbeschadet des Rechts des Kunden auf Mängelgewährleistung unter den in Art. L 217-1 ff. des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs vorgesehenen Bedingungen sowie auf Gewährleistung bei versteckten Fehlern unter den in Art 1641 bis 1649 des Code Civil vorgesehenen Bedingungen.

Gemäß den Bestimmungen aus Art. D 211-2 des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs werden die Bestimmungen des für diesen Artikel geltenden Anhangs in Art. 9.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiedergegeben.

Die Versandkosten für das Produkt im Rahmen der Herstellergarantie gemäß des vorliegenden Art. 9.2 werden gemäß den vom Anbieter festgelegten Modalitäten vom Anbieter übernommen. Falls das zurückgesendete Produkt nicht unter die Herstellergarantie fällt, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden die Versandkosten zu refakturieren.

Jegliche Reparatur des Produkts bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

9.3. Anhang Artikel D 211-2 des Verbraucherschutzgesetzbuchs

Der Verbraucher verfügt über eine zweijährige Frist ab der Lieferung des Guts, um einen Garantieanspruch aufgrund von fehlender Vertragsmäßigkeit oder von versteckten Mängeln anzumelden. Während dieser Frist hat der Verbraucher lediglich das Vorliegen eines Mangels nachzuweisen, nicht aber den Zeitpunkt dessen Auftretens.

Wenn der Kaufvertrag für das Gut die Lieferung eines digitalen Inhalts oder einer kontinuierlichen digitalen Dienstleistung während einer Dauer von über zwei Jahren vorsieht, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht für den digitalen Inhalt bzw. die digitale Dienstleistung während der gesamten vorgesehenen Dauer der Bereitstellung. Während dieser Frist hat der Verbraucher lediglich das Vorliegen eines Mangels am digitalen Inhalt oder der digitalen Dienstleistung nachzuweisen, nicht aber den Zeitpunkt dessen Auftretens.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beinhaltet für den Gewerbetreibenden ggf. die Bereitstellung aller erforderlichen Updates zur Wahrung der Vertragsmäßigkeit des Guts.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht räumt dem Verbraucher ein Recht auf Reparatur oder Austausch des Guts innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach seinem Antrag ein, kostenlos und ohne bedeutende Nachteile für ihn.

Wenn das Gut im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht repariert wurde, profitiert der Verbraucher von einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistung um sechs Monate.

Wenn der Verbraucher die Reparatur des Guts verlangt, der Verkäufer jedoch einen Austausch vorschreibt, wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht um einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Tag des Austauschs des Guts verlängert.

Der Verbraucher kann eine Ermäßigung des Kaufpreises unter Einbehalten des Guts verlangen oder den Vertrag auflösen und gegen Rückgabe des Guts eine vollständige Rückerstattung fordern, wenn:

1° Der Gewerbetreibende die Reparatur oder den Austausch des Guts ablehnt.

2° Reparatur oder Austausch des Guts nach der Frist von dreißig Tagen erfolgen.

3° Reparatur oder Austausch des Guts dem Verbraucher einen erheblichen Nachteil verursachen, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten der Rücknahme oder Abholung des mangelhaften Guts oder die Kosten der Aufstellung des reparierten Guts oder des Austauschs trägt.

4° Der Mangel trotz eines erfolglos gebliebenen Versuchs des Verkäufers, den Mangel abzustellen weiterhin besteht.

Der Verbraucher hat ebenfalls Anrecht auf eine Ermäßigung des Kaufpreises oder eine Auflösung des Kaufvertrags, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Ermäßigung des Kaufpreises oder eine Auflösung des Kaufvertrags rechtfertigt. Der Verbraucher ist in diesem Fall nicht gehalten, zuvor die Reparatur oder den Austausch des Guts zu verlangen.

Der Verbraucher hat bei unerheblichen Mängeln kein Recht auf Auflösung des Kaufvertrags.

Jegliche Betriebsunfähigkeit des Guts vor einer Reparatur oder einem Austausch setzt die Restlaufzeit der Garantie bis zu Lieferung des instandgesetzten Guts aus.

Die vorstehend erwähnten Rechte ergeben sich in Anwendung der Art. L. 217-1 bis L. 217-32 des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs.

Ein Verkäufer, der mutwillig die Umsetzung einer Mängelgewährleistung verhindert, setzt sich einer Geldstrafe bis zu 300.000 Euro aus, die auf 10 % des mittleren Jahresumsatzes erhöht werden kann (Art. L. 241-5 des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs).

Der Verbraucher profitiert in einem Zeitraum von zwei Jahren ab der Feststellung des Mangels ebenfalls von der gesetzlichen Garantie für versteckte Mängel in Anwendung der Art. 1641 bis 1649 des Code Civil. Diese Garantie eröffnet ein Anrecht auf eine Preisermäßigung, wenn das Gut einbehalten wird, oder einer vollständigen Preiserstattung gegen Rückgabe des Guts.

 

9.4. Kundendienst

Der Anbieter bietet einen Kundendienst an. Im Rahmen dieses Kundendienstes kann der Anbieter auf Bitten des Kunden Diagnosen erstellen und/oder Reparaturen ausführen und/oder den Austausch von Produktteilen vornehmen, die nicht unter die Mängelgewährleistung nach Art. 9.1 oder die Herstellergarantie nach Art. 9.2 fallen.

Um vom Kundendienst zu profitieren, muss der Kunde Kontakt zum Anbieter aufnehmen, dessen Kontaktdaten in Art. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, wenn möglich auf elektronischem Wege.

Im Rahmen des Kundendienstes versucht der Anbieter zunächst, das aufgetretene Problem auf Distanz zu lösen, bei Bedarf durch eine technische Intervention des Anbieters.

Wenn das Problem weiterhin besteht, kann der Kunde auf seine Kosten und auf die Art und Weise seiner Wahl (Postsendung, Paketdienst usw.) die Weste an den Anbieter einschicken, damit dieser eine komplette Diagnose des Produkts vornimmt. Der Anbieter kann daraufhin einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur oder den Austausch von Teilen erstellen, der dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird. Der Kostenvoranschlag führt die erforderlichen und für die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen oder Ersatzteile auf.

Die Kosten für die Rücksendung an den Kunden gehen auf alle Fälle zulasten des Kunden, unabhängig davon, ob dieser den vom Anbieter empfohlenen Reparaturen oder dem Tausch von Teilen zustimmt oder nicht.

Falls der Kunde die für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen ablehnt, wird der Kunde benachrichtigt, dass die Weste nicht mehr funktionsfähig ist und nicht mehr benutzt werden darf. Ggf. obliegt es dem Kunden, die laufenden Angebote und Services gemäß den Modalitäten in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Im Falle einer ausbleibenden Reparatur oder einer Benutzung des Produkts durch den Kunden wird die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich zulässigen Maße ausgeschlossen.

Jegliche Reparatur des Produkts bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

9.5. Verpflichtende Diagnose des Produkts

9.5.1. Verpflichtende Diagnose im Rahmen des Abschlusses eines REFLEX-Vertrags (Art. 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Wenn der Kunde nach der Kündigung eines ersten REFLEX-Vertrags gemäß Art. 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut einen REFLEX-Vertrag abschließen möchte, gehen die Kosten der Erneuerung mit einer verpflichtenden vorherigen Diagnose der Weste zulasten des Kunden.

Die Durchführung der verpflichtenden vorherigen Diagnose setzt voraus, dass der Kunde auf seine Kosten und auf die Art und Weise seiner Wahl (Postsendung, Paketdienst usw.) die Weste an die in Art. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Anschrift des Anbieters einschickt.

Die Kosten für die verpflichtende vorherige Diagnose werden dem Kunden von Anbieter mit 99,99 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Wenn der Anbieter im Rahmen der durchgeführten Diagnose feststellt, dass nicht unter die Garantie fallende Reparaturen an der Weste erforderlich sind, erstellt der Anbieter einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Reparaturen oder die Ersatzteile, der dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird. Der Kostenvoranschlag führt die erforderlichen und für die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen oder Ersatzteile auf.

Nach der Durchführung der Diagnose und/oder der Reparaturen und Begleichung der entsprechenden Rechnungen durch den Kunden sendet der Anbieter die Weste auf seine Kosten an den Kunden zurück.

Falls der Kunde die für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen ablehnt, wird der Kunde benachrichtigt, dass die Weste nicht mehr funktionsfähig ist und nicht mehr benutzt werden darf. Ggf. obliegt es dem Kunden, die laufenden Angebote und Services gemäß den Modalitäten in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Im Falle einer ausbleibenden Reparatur oder einer Benutzung des Produkts durch den Kunden wird die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich zulässigen Maße ausgeschlossen.

Jegliche Reparatur des Produkts bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

9.5.2. Verpflichtende Diagnose im Fall des Abschlusses eines INFINITY-Vertrags nach einem REFLEX-Abo (Art. 4.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Wenn ein Kunde nach einem Zeitraum von 36 Monaten REFLEX-Abo gemäß Art. 4.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen INFINITY-Vertrag abschließt, muss der Anbieter eine Diagnose der Weste vornehmen.

Die Durchführung der Diagnose setzt voraus, dass der Kunde auf seine Kosten und auf die Art und Weise seiner Wahl (Postsendung, Paketdienst usw.) die Weste an die in Art. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Anschrift des Anbieters einschickt.

Die Kosten der eigentlichen Diagnose sind in den Abschlusskosten des INFINITY-Vertrags von 129,99 € inkl. MwSt. enthalten.

Im Rahmen der Diagnose kontrolliert der Anbieter das Produkt und tauscht die Batterien aus. Nach Durchführung der Diagnose gewährt der Anbieter eine kostenlose Herstellergarantie von einem (1) Jahr auf die elektronische Vorrichtung. In diesem Rahmen verpflichtet sich der Anbieter zur Übernahme von Defekten an der elektronischen Vorrichtung, die innerhalb eines (1) Jahres nach der Diagnose auftreten d.h. zur Reparatur oder zum Austausch einer defekten elektronischen Vorrichtung.

Diese Herstellergarantie deckt nur Defekte der Weste, die direkt mit der elektronischen Vorrichtung zusammenhängen, und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der Umsetzung von Herstellergarantien nach Art. 9.2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn der Anbieter im Rahmen der durchgeführten Diagnose feststellt, dass Reparaturen an der Weste erforderlich sind, erstellt der Anbieter einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Reparaturen oder die Ersatzteile, der dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird. Der Kostenvoranschlag führt die erforderlichen und für die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen oder Ersatzteile auf.

Nach der Durchführung der Diagnose und/oder der Reparaturen und Begleichung der entsprechenden Rechnungen durch den Kunden sendet der Anbieter die Weste auf seine Kosten an den Kunden zurück.

Falls der Kunde die für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen ablehnt, wird der Kunde benachrichtigt, dass die Weste nicht mehr funktionsfähig ist und nicht mehr benutzt werden darf. Ggf. obliegt es dem Kunden, die laufenden Angebote und Services gemäß den Modalitäten in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Im Falle einer ausbleibenden Reparatur oder einer Benutzung des Produkts durch den Kunden wird die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich zulässigen Maße ausgeschlossen und der Kunde profitiert nicht von der in diesem Artikel vorgesehenen Herstellergarantie von einem (1) Jahr.

Jegliche Reparatur des Produkts bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

9.5.3. Verpflichtende Diagnose im Fall des Weiterverkaufs des Produkts

Der Erstkunde kann seine Weste an einen Dritten verkaufen, Nachkunde genannt.

Wenn der Erstkunde einen INFINITY-Vertrag abgeschlossen hat, wird dieser mit der Weste an den Nachkunden weitergegeben. Letzterer muss ggf. zukünftig den Jahrespreis für den E-Calling-Service entrichten, wobei darauf hingewiesen wird, dass das erste Abojahr zum E-Calling-Service vom Anbieter nicht berechnet wird. Falls der Nachkunde nicht für den E-Calling-Service in Frage kommt, steht ihm kein Ausgleich und keine Entschädigung seitens des Anbieters anstelle des kostenlos vom Anbieter angebotenen ersten INFINITY-Jahresabos zu.

Wenn der Erstkunde ein REFLEX-Abo abgeschlossen hat, muss der Nachkunde einen REFLEX- oder INFINITY-Vertrag gemäß den Konditionen und Modalitäten laut Art. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen.

Es obliegt dem Erstkunden, ggf. die laufenden Verträge und Services gemäß den Modalitäten aus Art. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Auf alle Fälle bedingt der Verkauf der Weste, dass der Nachkunde gemäß den Bestimmungen aus Art. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Kundenkonto über den Online-Shop einrichtet und insbesondere die Telefonnummer des neuen Nutzers der Weste angibt.

Weiterhin muss der Anbieter eine verpflichtende Diagnose des Produkts vor jeglicher erneuten Nutzung anstellen. Die Diagnose des Produkts durch den Anbieter ermöglicht es, dessen einwandfreien Betrieb sicherzustellen, bevor der Nachkunde es benutzt. Die Diagnose ermöglicht es dem Anbieter weiterhin, alle Informationen zur Weste in seiner Datenbank zu aktualisieren.

Ohne Diagnose kann die Weste nicht funktionieren und darf vom Nachkunden nicht genutzt werden.

Es obliegt dem Nachkunden, die Weste auf seine Kosten und auf die Art und Weise seiner Wahl (Postsendung, Paketdienst usw.) an die in Art. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Anschrift des Anbieters einzuschicken.

Die Kosten der Diagnose der Weste liegen bei 129,99 € inkl. MwSt. und beinhalten die Untersuchung des Produkts und den Tausch der Batterien.

Jegliche Diagnose im Rahmen des Verkaufs des Produkts (Gebrauchtartikel) führt zur Gewährung einer kostenlosen Herstellergarantie für die elektronische Vorrichtung von einem (1) Jahr durch den Anbieter zugunsten des Nachkunden. In diesem Rahmen verpflichtet sich der Anbieter zur Beseitigung von Defekten an der elektronischen Vorrichtung, die innerhalb eines (1) Jahres nach der Diagnose auftreten d.h. zur Reparatur oder zum Austausch einer defekten elektronischen Vorrichtung.

Diese Herstellergarantie deckt nur Defekte der Weste, die direkt mit der elektronischen Vorrichtung zusammenhängen, und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der Umsetzung von Herstellergarantien nach Art. 9.2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn der Anbieter im Rahmen der durchgeführten Diagnose feststellt, dass nicht unter die Garantie fallende Reparaturen an der Weste erforderlich sind, erstellt der Anbieter einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Reparaturen oder die Ersatzteile, der dem Nachkunden zur Annahme vorgelegt wird. Der Kostenvoranschlag führt die erforderlichen und für die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen oder Ersatzteile auf.

Nach der Durchführung der Diagnose und/oder der Reparaturen und Begleichung der entsprechenden Rechnungen durch den Nachkunden sendet der Anbieter die Weste auf seine Kosten an den Kunden zurück.

Falls der Nachkunde die für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen ablehnt, wird der Kunde benachrichtigt, dass die Weste nicht mehr funktionsfähig ist und nicht mehr benutzt werden darf. Ggf. obliegt es dem Nachkunden, die laufenden Angebote und Services gemäß den in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Im Falle einer ausbleibenden Reparatur oder einer Benutzung des Produkts durch den Kunden wird die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich zulässigen Maße ausgeschlossen und der Kunde profitiert nicht von der in diesem Artikel vorgesehenen Herstellergarantie von einem (1) Jahr.

Jegliche Reparatur des Produkts bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

Es obliegt dem Erstkunden, dem Nachkunden vor jeglichem Verkauf den Inhalt des vorliegenden Artikels zur Kenntnis zu bringen und allgemein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Fall der Nichtbeachtung der Pflicht zur im vorliegenden Artikel vorgesehenen Diagnose durch den Nachkunden haftet der Anbieter im gesetzlich und rechtlich zulässigen Rahmen nicht für Fehlfunktionen der Weste.

9.6. Zurücksetzen des Produkts nach einem Auslösen des Airbags

Wenn der Airbag ausgelöst hat, ist unabhängig vom Grund vor jeder erneuten Nutzung ein Zurücksetzen des Produkts erforderlich und unerlässlich. Der Kunde wird aufgefordert, die Anweisungen des Benutzerhandbuchs https://bering-moto.com/de_DE/page/Benutzerhandbucher strikt einzuhalten, um ein unerwünschtes Auslösen der Weste zu vermeiden. Es wird insbesondere ausdrücklich auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Die Weste darf nur aktiviert werden, wenn sie getragen wird und der Nutzer auf dem Fahrzeug sitzt. Das Tragen der Weste ist nur für Fahrten mit zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen zulässig.
  • Beim Tagen der aktivierten Weste sind plötzliche Bewegungen des Oberkörpers zu vermeiden.
  • Beim Tagen der aktivierten Weste sind Ortswechsel und Bewegungen ohne das Fahrzeug zu vermeiden.
  • Die Weste darf nicht aktiviert werden, wenn sie nicht getragen wird.
  • Die Weste darf nicht aktiviert werden, wenn sie in einem Schrank, Topcase, Koffer oder an einem Ort gelagert wird, wo ein Auslösen bei einer plötzlichen Bewegung möglich ist.
  • Die Weste muss von magnetischen Gegenständen entfernt aufbewahrt werden, die sie ohne Wissen des Nutzers inaktiv machen oder zu einem unerwünschten Auslösen führen.

Der Preis für das Rücksetzen des Produkts liegt bei 129,99 € inkl. MwSt. und geht zulasten des Kunden.

Das Zurücksetzen des Produkts beinhaltet eine Diagnose des Produkts durch den Anbieter und das Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Funktion. Der Anbieter kontrolliert das Produkt und tauscht die Batterien aus.

Das Zurücksetzen des Produkts setzt voraus, dass der Kunde auf seine Kosten und auf die Art und Weise seiner Wahl (Postsendung, Paketdienst usw.) die Weste an die in Art. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Anschrift des Anbieters einschickt.

Wenn der Anbieter im Rahmen der durchgeführten Diagnose feststellt, dass nicht unter die Garantie fallende Reparaturen an der Weste erforderlich sind, erstellt der Anbieter einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Reparaturen oder die Ersatzteile, der dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird. Der Kostenvoranschlag führt die erforderlichen und für die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion der Weste unerlässlichen Reparaturen oder Ersatzteile auf.

Nach der Durchführung der Diagnose und/oder der Reparaturen und Begleichung der entsprechenden Rechnungen durch den Kunden sendet der Anbieter die Weste auf seine Kosten an den Kunden zurück.

Wenn der Kunde den vom Anbieter übermittelten Kostenvoranschlag ablehnt, werden die Reparaturen nicht vom Anbieter durchgeführt und das Produkt ist nicht mehr einsatzfähig, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. Ggf. obliegt es dem Kunden, die laufenden Angebote und Services gemäß den Modalitäten in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Im Falle einer ausbleibenden Reparatur oder einer Benutzung des Produkts durch den Kunden wird die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich zulässigen Maße ausgeschlossen.

Jegliche Reparatur des Produkts bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

9.7. Geschätzte Lebensdauer der Weste

Die geltenden Regelungen für persönliche Schutzausrüstungen schreiben eine Angabe der Lebensdauer der entsprechenden Ausrüstung vor.

Gemäß dieser Regelung wird der Kunde informiert, dass die Lebensdauer der Weste unter normalen Nutzungsbedingungen auf fünf (5) Jahre ab dem Kaufdatum der Weste geschätzt wird.

Nach diesem Zeitraum müssen die Bestandteile der Weste (insbesondere Airbag, Lendenschutz, Stoff...) mit Ausnahme des Gasgenerators, dessen Lebensdauer auf zehn (10) Jahre geschätzt wird, ausgetauscht werden, was der Kunde zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. Zu diesem Zweck muss der Kunde den Anbieter unter den in Art. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.

Im Falle eines ausbleibenden Austauschs der Teile oder einer Benutzung der Weste durch den Kunden wird die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich zulässigen Maße ausgeschlossen. Jeglicher Austausch von Teilen bei einem anderen Dienstleister als dem Anbieter schließt die Haftung des Anbieters im gesetzlich und rechtlich möglichen Rahmen aus.

 

10. RÜCKTRITTSRECHT

Gemäß den Bestimmungen des frz. Verbraucherschutzgesetzbuchs verfügt der Kunde über eine Frist von 14 Werktagen ab dem Abschluss des INFINITY-Vertrags oder dem ersten Abschluss eines REFLEX-Abos, um seine Meinung zu ändern und seine Zustimmung zu den vorgenannten Angeboten zu annullieren.

Das Rücktrittsrecht kann per E-Mail an die Adresse e-protect.de@trophy-group.com oder auf dem Postweg an die in Art. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Adresse durch Einsenden des als Anhang 1 zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beiliegenden, ausgefüllten Rücktrittformulars ausgeübt werden.

Wenn das Rücktrittsrecht per E-Mail ausgeübt wird, erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

Jegliche andere Form der Rücktrittserklärung wird unter der Bedingung anerkannt, unzweideutig zu sein und den Willen zum Rücktritt zum Ausdruck zu bringen.

Auf alle Fälle muss der Kunde dem Lieferanten die Bankdaten des Kontos mitteilen, an das die Erstattung gehen soll.

Bei Ausübung des Rücktrittsrechts innerhalb der vorstehenden Frist wird der Preis der Bestellung erstattet, der entweder dem Abschluss eines INFINITY-Vertrags entspricht oder der ersten Monatsrate des REFLEX-Abos, das entspricht 11,99 € inkl. MwSt.

Die Erstattung seitens des Anbieters erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang der Entscheidung des Kunden zur Ausübung seines Rücktrittrechts (und der Bankdaten für die Erstattung) per Überweisung auf das Konto, dessen Bankdaten vom Kunden übermittelt wurden.

Das vorliegende Rücktrittsrecht gilt nur für eine Annahme der Angebote INFINITY oder REFLEX durch den Kunden über unseren Online-Shop. Es gilt nicht für den Kauf der Weste bei einem Vertragshändler, für den allein die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Vertragshändlers Anwendung finden.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Ausübung seines Rücktrittsrechts und ohne Annahme eines Angebots die Weste nicht funktionsfähig ist.

 

11. PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Begriff „Sie“ und seine Ableitungen (Ihr...) bezeichnen im vorliegenden Artikel den Kunden. Der Begriff „wir“ und seine Ableitungen (unser...) bezeichnen im vorliegenden Artikel den Anbieter.

Das Unternehmen TROPHY, eingetragen im Handels- und Firmenregister Versailles unter der Nummer 538 081 860, mit Sitz in 1, Avenue Eiffel 78420 Carrières-sur-Seine (Frankreich), ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den folgenden Zwecken verantwortlich, wobei darauf hingewiesen wird, dass INTER MUTUELLES ASSISTANCE SERVICES (IMA) bei einigen Daten als ebenfalls für die Verarbeitung verantwortlich auftreten kann:

Zwecke

Rechtsgrundlage

Bearbeitung von Kontaktanfragen

Unser berechtigtes Interesse (auf Ihre Anfragen zu antworten und Sie besser kennenzulernen)

Verwaltung des Zugangs zu Kundenkonten (sicherer Zugriff)

Unser berechtigtes Interesse (die Sicherheit der Website und der Anwendung E-Protect Air sicherzustellen)

Verwaltung des Abschlusses von INFINITY-Verträgen sowie von REFLEX- und Abos des E-Calling-Services

Ausführung des Vertrags zwischen uns und unser berechtigtes Interesse (einen adäquaten Kundendienst zu leisten) für Daten, die über das strikt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderliche Maß hinausgegehen

 

Verwaltung der Services smarter Airbag, E-Calling und der Anwendung E-Protect

Ausführung des Vertrags zwischen uns und unser berechtigtes Interesse (einen adäquaten Kundendienst zu leisten) für Daten, die über das strikt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderliche Maß hinausgegehen

Verwaltung der Option Stop & Go

Ausführung des Vertrags zwischen uns

Diagnose der Airbag-Weste

Ausführung des Vertrags zwischen uns

Verwaltung von Kaufrücktritten

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Standortbestimmung

Votre consentement
Wenn Sie dieser Verarbeitung nicht zustimmen, können wir die Services smarter Airbag und E-Calling nicht erbringen

Verwaltung der Mängel- und Gewährleistung bei versteckten Mängeln

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Verwaltung des Kundendienstes und von Reklamationen

Ausführung des Vertrags zwischen uns und unser berechtigtes Interesse (Verbesserung unseres Angebots und der Kundenerfahrung) für Daten, die über das strikt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderliche Maß hinausgegehen

Messung des Publikumsverkehrs für den Online-Shop

Unser berechtigtes Interesse (die Besucherzahlen unserer Website zu managen und zu verbessern) oder Ihre Einwilligung, wenn diese gesetzlich verlangt wird (je nach Art der Cookies)

Verfolgung von Interessenschwerpunkten über Cookies

Ihre Einwilligung

Durchführung von Aktionen im Bereich der Kundenakquise

Unser legitimes Interesse (Bewerbung von Angeboten) oder Ihre Einwilligung, wenn diese gesetzlich verlangt wird

Verwaltung eines Treueprogramms und von Werbeaktionen (Wettbewerbe)

Ausführung des Vertrags zwischen uns und unser berechtigtes Interesse (Bewerbung von Angeboten) für Daten, die über das strikt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderliche Maß hinausgegehen

Erstellen von Statistiken

Unser berechtigtes Interesse (Verbesserung unseres Angebots)

Verwaltung der Kundenmeinungen und Kundenbefragungen

Unser berechtigtes Interesse (Bewerbung und Verbesserung unserer Angebote)

 

TROPHY arbeitet partnerschaftlich mit INTER MUTUELLE ASSISTANCE SERVICES (IMA) zusammen, das für die Beantwortung von E-Call-Notrufen verantwortlich ist.

IMA nimmt insbesondere die Aufzeichnung von Anrufen vor, zu denen TROPHY keinen Zugang hat. Wir fordern Sie auf, die Datenschutzerklärung von IMA in Anhang 2 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

Welche Daten verarbeiten wir?

Das Unternehmen TROPHY verarbeitet die folgenden Kategorien personenbezogener Daten: Identifikationsdaten (Seriennummer der Airbag-Weste, Name, Vorname, Anschrift, Telefon usw.), Daten zum Zustand der Airbag-Weste (Batterien, Kartusche usw.), Daten zu Ihren Interessenschwerpunkten sowie Daten zu den Verträgen, Zahlungen und ggf. dem Abo des E-Calling-Services und ihre Standortdaten.

In Formularen sind vom Unternehmen erhobene Angaben, die zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke unerlässlich sind, durch ein Sternchen gekennzeichnet. Wenn Sie die Pflichtfelder nicht ausfüllen, kann das Unternehmen TROPHY den entsprechenden Service nicht erbringen.

Die personenbezogenen Daten werden direkt vom Unternehmen TROPHY von den betroffenen Personen erfragt oder können uns von unseren Vertriebspartnern übermittelt werden.

Wer hat Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden hauptsächlich dem im Unternehmen TROPHY für Vertrieb, Marketing und IT-Systeme zuständigen Personal sowie Finanz- und Rechtsabteilung zur Verfügung gestellt/sind diesen zugänglich.

Außerhalb des Unternehmens TROPHY erfolgt eine Weitergabe Ihrer Daten:

  • an Informatikdienstleister des Unternehmens TROPHY (die insbesondere mit Wartung und Hosting betraut sind),
  • an IMA, das sich um E-Call-Notrufe kümmert, sowie seine operativen und technischen Subunternehmer, die an der Annahme von Notrufen beteiligt sind,
  • an Subunternehmer, die zum Zwecke der Zahlungsabwicklung beteiligt sind,
  • an Unternehmen, die der gleichen Gruppe wie das Unternehmen TROPHY angehören (Gruppe 2-RIDE),
  • an Prüfer, die zum Zwecke von Zertifizierungen und/oder der Erteilung von Labels auftreten.

Subunternehmer, die auf Anweisung des Unternehmens TROPHY handeln, werden zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen angehalten.

Wenn Partner des Unternehmens TROPHY ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, stellen wir sicher, dass die Übertragung gemäß den französischen regulatorischen Anforderungen erfolgt (z.B. Umsetzung der von der Europäischen Kommission verabschiedeten Vertragsklauseln). Sie können den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens TROPHY für nähere Auskünfte zu diesen Themen sowie einer Kopie der entsprechenden Dokumente kontaktieren.

Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?

Vom Unternehmen TROPHY verarbeitete personenbezogene Daten werden gemäß den Datenschutzverordnungen und für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Beispiele:

  • Daten zu einem Kunden werden 3 Jahre nach dem letzten Handelskontakt aufbewahrt.
  • Was den E-Calling-Service betrifft, speichert die Anwendung E-Protect Air außer beim Auslösen des Airbag-Systems bei einem Aufprall nur die letzten 10 GPS-Punkte, die alle 20 Sekunden erhoben werden.

Welche Rechte besitzen Sie?

  • Sie können einen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten verlangen.
  • Sie können eine Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  • Sie haben das Recht, die Beschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, (i) wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten, in diesem Fall für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit durch unsere Stellen, (ii) wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten unrechtmäßig verarbeiten und Sie eine Beschränkung anstelle einer Löschung verlangen, (iii) wenn wir Ihre Daten nicht mehr für die vorstehend aufgeführten Zwecke benötigen, diese aber noch für Reklamationen, die Ausübung oder Verteidigung Ihrer Rechte vor Gericht erforderlich sind, (iv) falls Sie Ihr Widerspruchsrecht ausüben, während wir prüfen, ob unsere berechtigten Interessen Vorrang vor den Ihren haben.
  • Sie können eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  • Sie haben ein Recht auf Widerspruch gegenüber Verarbeitungen aus Gründen Ihrer besonderen Situation.
  • Sie haben das Recht, sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen Werbung zu widersetzen.
  • Sie haben das Recht, dass Entscheidungen, die juristische Folgen für Sie haben oder Sie signifikant betreffen, nicht allein auf einer automatischen Verarbeitung getroffen werden.
  • Sie haben ein Recht auf Portabilität Ihrer Daten, d.h. dass Sie eine Kopie Ihrer Daten erhalten oder diese in einem strukturierten, herkömmlichen und maschinenlesbaren Format an Dritte übertragen werden.
  • Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zurückzuziehen, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf dieser Einwilligung beruht.
  • Sie haben weiterhin das Recht, Verfügungen bezüglich der Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Ableben zu treffen.

Diese Rechte können jederzeit durch eine E-Mail an die Adresse dpo@trophy-group.com oder postalisch an folgende Anschrift ausgeübt werden: SHARK HELMETS – DPO, 110, route de la Valentine 13011 Marseille (Frankreich).

Sie können weiterhin falls gewünscht eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) einlegen. Weitere Informationen stehen auf der Website der Behörde zur Verfügung: www.cnil.fr.

Die Rücknahme der Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten verhindert ggf. die Funktion der Services smarter Airbag und E-Calling-Service, da die angegebenen personenbezogenen Daten entscheidend für deren Funktion sind.

Der Kunde wird besonders darauf hingewiesen, dass im Falle der Rücknahme seiner Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ggf. die Services smarter Airbag und E-Calling nicht mehr durch den Anbieter geleistet werden können.

 

12. MITTEILUNG DER INFORMATIONEN

Der Kunde wird vor dem Kauf der Weste vom Vertragshändler auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Der Händler verpflichtet sich allgemein dazu, dem Kunden alle vom frz. Verbraucherschutzgesetzbuch verlangten vorvertraglichen Informationen zur Kenntnis zu bringen.

Falls der Kunde das Produkt für einen Dritten kauft, verpflichtet sich der Kunde, dem Nutzer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Benutzerhandbuch der Weste zur Kenntnis zu bringen. Der Nutzer muss volljährig sein.

Falls der Erstkunde die Weste an einen Dritten veräußert, muss er die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar unter dem Link https://store.bering.fr/de_DE/agb) vor jeglicher Veräußerung an diesen Nachkunden weitergeben.

 

13. HÖHERE GEWALT UND UNVORHERSEHBARKEIT

Im Fall einer beim Vertragsabschluss unvorhersehbaren Änderung der Gegebenheiten kann die Partei, die keiner Übernahme des Risikos einer außerordentlich kostspieligen Ausführung zugestimmt hat, gemäß Art. 1195 des Code Civil vom Vertragspartner eine Neuverhandlung des Vertrags verlangen.

Umstände, die sich dem Einfluss der Parteien entziehen und eine Ausführung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindern gelten als Gründe der Befreiung einer Partei von ihren Pflichten und führen zu deren Aussetzung.

Die Partei, die die vorstehend aufgeführten Umstände geltend macht, hat die andere Partei umgehend von deren Auftreten sowie von deren Wegfall zu unterrichten.

Als Fälle höherer Gewalt gelten alle unabwendbaren, unvorhersehbaren, unvermeidlichen Fakten oder Umstände außerhalb des Einflusses und unabhängig vom Willen der Parteien, die von letzteren trotz aller vertretbaren Anstrengungen nicht abgewendet werden können. Ausdrücklich gelten neben den allgemein in der Rechtsprechung und von französischen Gerichten anerkannten Fällen als höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse: die Blockade von Transportmitteln und Beschaffungswegen, Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Blitz, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Störungen der externen Telekommunikationsnetze.

Die Parteien kommen zusammen, um den Einfluss des Ereignisses zu untersuchen und die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Ausführung des geschlossenen Vertrags fortgeführt wird. Wenn der Fall höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, kann die geschädigte Partei den Vertrag auflösen.

 

14. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES ONLINE-SHOPS

14.1. Der Anbieter sagt zu, alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um dem Kunden einen zuverlässigen schnellen Zugriff auf den Online-Shop zu ermöglichen. Der Online-Shop steht an jedem Tag der Woche rund um die Uhr zur Verfügung, ausgenommen sind unbeabsichtigte oder für den reibungslosen Betrieb erforderliche Unterbrechungen, z.B. eine Wartung. Eine solche Unterbrechung des Zugriffs auf den Online-Shop berechtigt nicht zu Entschädigungen. Der betrügerische Zugriff und das solche Verweilen in einem IT-System, die Verhinderung oder Beeinträchtigung seiner Funktion sowie die betrügerische Einführung oder Änderung von Daten eines solchen Systems sind strafrechtlich geahndete Delikte.

Der Online-Shop ist von überall aus kostenlos für jeden Kunden zugängig, der einen Internetzugang besitzt. Alle Aufwendungen des Kunden für den Zugang zum Service (Computermaterial, Software, Internetverbindung usw.) gehen ausschließlich zu seinen Lasten.

14.2. Der Anbieter gewährt ein nicht exklusives, persönliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares bestimmungsgemäßes Nutzungsrecht an Online-Shop, Anwendung und Dienstleistungstechnologien. Der Kunde sichert zu, den Online-Shop nur in guter Absicht und unter Beachtung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzurufen und zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • Online-Shop, Anwendung und Dienstleistungstechnologien nicht zu kopieren, auch nicht teilweise, nicht wiederzugeben, zu veräußern, bereitzustellen, zu ändern, anzupassen, übersetzen, dekompilieren, Reverse Engineering auszusetzen, zerlegen oder den Quellcode abzuleiten;
  • die Sicherheits- oder Nutzungsregeln von Online-Shop, Anwendung und Dienstleistungstechnologien nicht zu umgehen oder auszuschalten;
  • keine Vorrichtung vom Typ Virus, Bot, Software oder Unterprogramm zu nutzen, um den einwandfreien Betrieb von Online-Shop, Anwendung oder Dienstleistungstechnologien zu stören oder versuchen zu stören;
  • nicht die Identität einer anderen Person anzunehmen;
  • keine Informationen über andere Nutzer zu sammeln, insbesondere zum Zwecke kommerzieller Werbung o.ä. oder sie in einen Referenzierungsdienst einzubringen.

14.3. Auf alle Fälle lehnt der Anbieter im gesetzlich und rechtlich zulässigen Rahmen jegliche Haftung ab:

  • für Ungenauigkeiten, Falsch- oder fehlende Angaben zu im Online-Shop verfügbaren Informationen,
  • für alle Schäden aus dem Eindringen eines Dritten, das zur Änderung der über Online-Shop, Anwendung oder Dienstleistungstechnologien verfügbaren Informationen geführt hat,
  • im Fall der Unterbrechung oder Nichterreichbarkeit des Online-Shops, des Auftretens von Bugs oder anderen Schäden infolge betrügerischer Handlungen Dritter,
  • und allgemein für alle direkten oder indirekten Schäden unabhängig von Ursache, Herkunft, Natur und Folgen, die aufgrund des Zugriffs auf den Online-Shop oder dessen Nichterreichbarkeit entstehen, sowie die Nutzung des Online-Shops und/oder des Glaubens an eine Information, die direkt oder indirekt aus dem Online-Shop stammt.

14.4. Die Nutzungsbedingungen der Anwendung E-Protect Air und der Dienstleistungstechnologien werden durch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Anwendung ergänzt.

 

15. GEISTIGES EIGENTUM

Der Online-Shop und sein Inhalt sowie die Markenzeichen und das „Trophy“-Logo sowie die Weste „E-Protect Air®“ sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters, dem alleinigen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte.

Die Kunden verpflichten sich, den Content nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Außer im Fall einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, ist jegliche vollständige oder teilweise Wiedergabe dieses Inhalts streng untersagt und stellt ein Fälschungsdelikt dar.

 

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig befunden oder in Anwendung eines Gesetzes, einer Bestimmung oder infolge einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts zu solchen erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und behalten ihre Wirkung.

 

17. NICHTVERZICHT

Der Umstand, dass Kunde oder Anbieter eine Nichterfüllung einer Verpflichtung aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anzeigen, kann nicht als Verzicht auf die fragliche Verpflichtung ausgelegt werden.

 

18. HILFE – REKLAMATIONEN – KONTAKTDATEN

    Für Fragen bezüglich der Weste oder des Produkts oder Reklamationen kann der Kunde den Anbieter auf eine der folgenden Art und Weisen kontaktieren:

  • Per E-Mail an die folgende Adresse: e-protect.de@trophy-group.com
  • Auf dem Postweg an die folgende Adresse:
    TROPHY SAS
    1 avenue Eiffel
    78420 CARRIERES-SUR-SEINE
    FRANKREICH
  • Telefonisch: +33 (0) 1 34 80 39 00

 

19. SCHLICHTUNG

Der Kunde kann eine Schlichtung anstrengen, insbesondere bei der Commission de la médiation de la consommation, existierenden branchenspezifischen Instanzen oder einer alternativen Methode zur Beilegung von Streitfällen infolge von Reklamationen.

Verbraucher haben das Recht, kostenlos einen Verbraucherschutzschlichter zur einvernehmlichen Lösung eines Streitfalls mit einem Gewerbetreibenden einzuschalten.

Dazu muss der Kunde zunächst eine schriftliche Reklamation an den Anbieter richten, dessen Kontaktdaten Art. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen sind, um zunächst eine einvernehmliche Regelung mit dem Anbieter zu erzielen.

In Abwesenheit einer einvernehmlichen Regelung kann der Kunde den Schlichter auf dem Postweg, per E-Mail oder online innerhalb einer Frist von maximal einem Jahr ab der schriftlich an den Anbieter gerichteten Reklamation einschalten.

Anschrift des Verbraucherschutzschlichters:

Sas Médiation Solution
222, chemin de la Bergerie 01800 Saint Jean de Niost (Frankreich)
Tel. +33 (0)4 82 53 93 06
Site : https://www.sasmediationsolution-conso.fr
Adhésion enregistrée sous le numéro : 60013/LMD/2303

Können sich die Parteien nicht einigen, schlägt der Schlichter eine Lösung zur Beilegung des Streitfalls vor. Bei der Übermittlung seines Vorschlags weist der Schlichter die Parteien darauf hin, dass sie den Lösungsvorschlag annehmen oder ablehnen können.

Wenn die Parteien den Lösungsvorschlag des Schlichters annehmen, verzichten sie auf die Anrufung eines Gerichts in der vorliegenden Streitsache, außer wenn der Gewerbetreibende gewisse Informationen zurückgehalten hat oder neue Elemente bezüglich der Reklamation zum Vorschein kommen.

Ein unzufriedener Kunde, der den Lösungsvorschlag ablehnt, kann immer noch den Rechtsweg einlegen. Die Europäische Kommission stellt unter dem folgenden Link ebenfalls eine europäische Plattform zur Online-Schlichtung von Streitfällen bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

20. ANWENDBARES RECHT

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Der Kunde kann falls anwendbar von den gesetzlich im Land seines Wohnsitzes vorgesehenen Pflichtbestimmungen profitieren.

 

ANHANG 1 – RÜCKTRITTSFORMULAR

(Das vorliegende Formular bitte nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen.)

Sté. TROPHY, 1 avenue Eiffel – 78420 Carrières-sur-Seine – Frankreich; e-protect.de@trophy-group.com:

Ich/wir (*) teilen Ihnen hiermit meinen/unseren (*) Rücktritt vom Vertrag zum Verkauf des nachstehenden Guts (*)/der nachstehenden Dienstleistung (*) mit:

Bestellt (*)/Empfangen (*) am:

Name des Verbrauchers/der Verbraucher:

Anschrift des Verbrauchers/der Verbraucher:

Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (nur bei Übermittlung des vorliegenden Formulars in Papierform):

Datum:

(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.

Bitte immer Ihre Bankverbindung angeben, an die die Rückerstattung erfolgen soll.

 

ANHANG 2 – DATENSCHUTZERKLÄRUNG IMA

Inter Mutuelles Assistance Services (IMA SERVICES), vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 3 553 329 Euro und Sitz in 118 avenue de Paris - CS 40 000 - 79 033 Niort Cedex 9 (Frankreich), Eintrag ins Handels- und Firmenverzeichnis Niort unter der Nummer 430.336.552, erhebt als für die Verarbeitung Verantwortlicher die folgenden Daten im Rahmen der Bearbeitung von Notfällen:

  • Daten zur Identifikation des Leistungsempfängers: Identität und Anschrift des Benutzers der Airbag-Weste, Marke, Modell, Leistung und Kennzeichen des Fahrzeugs;
  • Standortdaten: Ort der Auslösung des Alarms, vorausgehende Standorte zur Rekonstruktion der Fahrtstrecke vor der Auslösung des Alarms und die Standorte in den folgenden 2 Stunden im Fall eines erneuten Alarms, wobei die Fahrtstrecken nicht verfolgt werden;
  • Daten zum Zeitstempel und zur Einstufung der Situation des Leistungsempfängers in Notsituation.

 

Diese Daten werden verwendet:

 

    zur Ausführung des Vertrags:

  • Eingang des Alarms nach Unfallerkennung, Qualifizierung und etwaiges Schaffen einer Verbindung zwischen dem Leistungsempfänger in Notsituation und den Rettungskräften,
  • Ausüben von Rückforderungen, Beschwerdemanagement und Behandlung von Streitfällen;

 

    im berechtigten Interesse von IMA SERVICES:

  • Ausarbeitung von Statistiken, technischen Untersuchungen und Marketinganalysen, insbesondere zur Optimierung der fachlichen Prozesse, Verbesserung der Erfahrung für den Leistungsempfänger durch Optimierung des Kundenparcours, besser an den Markt angepasste Angebote und Monitoring der Qualität des geleisteten Services,
  • Operationen im Rahmen der Kundenbetreuung, insbesondere der Kundenbeziehungen (Bsp.: Befragung zur Kundenzufriedenheit, Aufzeichnung von Anrufen);

 

    im Rahmen gesetzlicher Anforderungen:

  • Umsetzung von Vorkehrungen zur Betrugsbekämpfung. Im Fall der Feststellung einer Anomalie, einer Inkonsistenz oder einer Anzeige kann eine Aufnahme in die Liste von Personen mit einem Betrugsrisiko vorgenommen werden,
  • Antwort auf offizielle Anfragen einer ordnungsgemäß ausgewiesenen (Justiz-)Behörde,
  • Umsetzung von Vorkehrungen zur Korruptionsbekämpfung,
  • Bearbeitung von Anträgen zur Ausübung von Rechten (Zugang, Widerspruch...).

 

    Diese Daten können an die folgenden Strukturen übermittelt oder diesen zugänglich gemacht werden, wenn sie im Rahmen der jeweiligen Aufgaben bekannt sein müssen:

  • Rettungsdienste,
  • Justizbehörden auf Aufforderung,
  • technischen Subunternehmern für administrative und Wartungstätigkeiten im Bereich der Informatik,
  • Einheiten der Gruppe IMA, die als Subunternehmer zu den vorstehend aufgeführten Zwecken einschreiten,
  • TROPHY zu Zwecken der Berichterstattung zur Geschäftstätigkeit.

 

Sie können außerhalb der Europäischen Union übertragen werden, wenn das auslösende Element außerhalb deren Territorium auftritt und/oder von Ländern außerhalb der Europäischen Union aus im Rahmen von administrativen und Wartungstätigkeiten im Bereich der Informatik zugänglich sein.

Telefongespräche werden im Hinblick auf die Bildung verwertbarer Fakten im Rahmen der Vorbeuge und Lösung von vorprozessualen und gerichtlichen Streitfällen aufgezeichnet.

 

Diese Aufzeichnungen können ebenfalls im folgenden Rahmen genutzt werden:

  • Kompetenzaufbau für Mitarbeiter,
  • Monitoring der Kundenbetreuung und der Qualität der Kundenbeziehung,
  • Schutz der Mitarbeiter vor verbalen Attacken und Beleidigungen,
  • Durchführung von Versuchen im Zusammenhang mit Management- und Qualitätssicherungszielen sowie rund um die Analyse von Gesprächen über KI-Techniken,
  • Bearbeitung Ihrer Anträge zur Ausübung von Rechten,
  • Umsetzung von Vorkehrungen zur Kontrolle, insbesondere zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung.

 

Die Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung plus die Dauer des geltenden gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums aufbewahrt. Sie werden anschließend anonymisiert und zu statistischen Zwecken archiviert.

Unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen besitzt der Leistungsempfänger ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Portabilität und Widerspruch. Unter Vorbehalt der Vorlage von Identitätsnachweisen kann er diese unter folgender Anschrift ausüben: IMA GIE - Direction des Affaires Juridiques – 118 avenue de Paris – 79000 Niort (Frankreich) – dpo@ima.eu.

Der Leistungsempfänger verfügt über das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzkontrollbehörde für personenbezogene Daten einzulegen, wenn er der Meinung ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.

Version CGV/CGU TRO-EPROTECT-220713-05

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